Apothekenhonorar

Hennrich verlangt Erklärung von Bahr

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Berlin -

Der Verordnungsentwurf zur Erhöhung des Fixhonorars hat die Apotheker nicht nur wegen der Höhe der Anpassung verärgert, sondern auch wegen der Begründung. Insbesondere die Rechenmethodik sowie ein missverständlicher Passus zum Kassenabschlag sind den Apothekern ein Dorn im Auge. Nun reagiert auch die Union: In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verlangt der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich eine Erklärung für den Verordnungstext, der ihn teilweise „irritiert“.

 

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte in seiner Verordnung festgehalten, dass die Kostensteigerungen der Apotheken mit der Anpassung des Fixhonorars bereits berücksichtigt sein. „Ein doppelter Ausgleich der Kostensteigerungen der Apotheken erfolgt somit nicht“, heißt es in dem Entwurf.

Hennrich sieht diese Argument kritisch: „Wie wird diese nicht durch eine Rechtsgrundlage gedeckte Verknüpfung begründet?“ Und weiter: „Mich irritiert hier, dass offensichtlich von 2,05 Euro Kassenabschlag als Ausgangsbasis für die Verhandlungen für das Jahr 2013 ausgegangen wird. Dies entspricht aber weder den Beschlüssen der AG Gesundheit noch dem vom Gesetzgeber im AMNOG den Apotheken auferlegten befristeten Sonderopfer in Form eines erhöhten Kassenabschlag von 1,75 Euro auf 2,05 Euro für die Jahre 2010 und 2011.“

Das BMWi hatte die Kostensteigerungen der Apotheken zudem mit dem Anstieg ihrer Roherträge verrechnet. In der Verordnungsbegründung hatte das Ministerium diesen Schritt damit begründet, dass laut Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) die Interessen der Arzneimittelverbraucher berücksichtigt werden müssen.

Nach einem Gespräch mit dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) ergäben sich für ihn diesbezüglich einige Fragen, schreibt Hennrich an Bahr: „Inwieweit wurden auch die berechtigten Interessen der Tierärzte, Apotheken und des Großhandels berücksichtigt?“, fragt Hennrich mit Verweis auf den Wortlaut der AMPreisV.

 

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