Das gestern von der ABDA entworfenen Gegenangebot zum Plan B von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Reform des Apothekenmarktes findet in der Koalition keine ungeteilte Zustimmung: „Das ist noch kein Gesamtpaket“, sagte CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich gegenüber APOTHEKE ADHOC. Es gebe in der AG Gesundheit der Unionsfraktion noch Gesprächsbedarf. Auch Spahn hatte bereits angekündigt, den ABDA-Vorschlag zum Rx-Boni-Verbot „in Ruhe“ zu prüfen.
Nach dem Treffen der Gesundheitspolitiker der Unionsfraktion mit Spahn heute morgen zeichnet sich daher keine schnelle Lösung ab. Dem Vernehmen nach halten Mitglieder der AG Gesundheit den ABDA-Plan für „überfrachtet“. Man habe sehr intensiv darüber diskutiert, es gebe sehr unterschiedliche Positionen, hieß es im Anschluss an das Gespräch. Mit dem Bundesgesundheitsministerium sei eine inhaltliche Prüfung der ABDA-Vorschläge vereinbart worden. Die „Schwäche“ des ABDA-Papiers sei, dass darin noch kein zustimmungsfähiges „Gesamtpaket“ erkennbar sei. Es sei „etwas zu viel ABDA“ darin.
In der AG Gesundheit gab es auch beim Treffen mit Spahn Verweise auf den Koalitionsvertrag und das darin enthaltene Rx-Versandverbot. Daran müsse man festhalten, der Koalitionsvertrag gelte, es gebe zudem keine überzeugenden Gründe davon abzurücken, heißt es bei einigen Abgeordneten. Man müsse in den nächsten Wochen versuchen, aus den unterschiedlichen Positionen „etwas gemeinsames hinzukriegen“, hieß es. Klar sei aber, dass die AG Gesundheit wie die ABDA Rx-Boni auch nicht wolle. Die Gleichpreisigkeit spiele bei einer Lösung die zentrale Rolle. Den ABDA-Plan müsse man daher weiterentwickeln. Aber nach dem Gespräch mit Spahn gebe es noch kein gemeinsames Konzept.
Vom BMG gab es nach dem Treffen keine Stellungnahme. Dem Vernehmen nach wird das BMG aber seinen eigenen Acht-Punkte-Plan mit Blick auf die ABDA-Vorschläge erneut bewerten. „Der ABDA-Plan enthält viele sinnvolle Elemente aus dem Spahn-Vorschlag. Auch ich sehe ein Rx-Boni-Verbot als einen zentralen Baustein“, sagte Hennrich. Daran könne man weiter arbeiten. Man müsse jetzt abwarten, wie sich die Diskussion weiter entwickele: „Wir sind noch nicht am Ende.“
Die ABDA hat vorgeschlagen, ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu regeln. Gewährleisten werden soll dies über die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in §129 SGB V. Die Apotheker verlangen zudem, über §140 SGB V künftig zu regeln, dass Versender sich in Deutschland nur an der Arzneimittelversorgung beteiligen dürfen, wenn sie sich an bestimmte Vorgaben im Rahmenvertrag halten. Dieser Punkt ist bislang nicht gesetzlich geregelt, sondern lediglich auf Vertragsebene zwischen Kassen und Apothekern.
Laut Hennrich sollte das angestrebte Apotheken-Gesamtpaket im Rahmen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) verabschiedet werden. Der Kabinettsentwurf soll am 30. Januar verabschiedet werden. Dem Vernehmen nach gibt es aber in der Bundesregierung Widerstand gegen die darin enthaltene Erhöhung des Arbeitspreise für Zyto-Apotheken auf 110 Euro. Offenbar hat der Bundesfinanzministerium (BMF) Bedenken angemeldet. In der Gesamtschau hält das BMF die Mehrausgaben von insgesamt rund 500 Millionen Euro für die Apotheken für zu hoch.
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