Apothekenstärkungsgesetz scheitert

Hennrich: Besser kein Gesetz als Rx-Boni

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Berlin -

Das Apothekenstärkungsgesetz steht auf der Kippe. In der Unionsfraktion gibt es kontroverse Diskussionen über den weiteren Fortgang der Beratungen. Angesichts der Uneinigkeit der ABDA plädieren Stimmen dafür, die Verabschiedung auszusetzen oder nicht weiter zu betreiben. CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich fürchtet zudem, dass die EU-Kommission die Zulassung von Rx-Boni verlangen wird: „Dann besser kein Gesetz als Rx-Boni“, sagte Hennrich zu APOTHEKE ADHOC: „das ist für mit ein no-go.“

Er wolle am Ende nicht die Hand heben für ein Gesetz, mit dem Boni zugelassen werden, sagte Hennrich. Die Beratungslage zum VOASG sei „verwirrend“. Man könne die Beratung erst aufnehmen, wenn das Votum der EU-Kommission vorliege. Hennrich forderte den Bundesrat auf, eine eigene Gesetzesinitiative für ein Rx-Versandverbot vorzulegen, wenn er es mit dem Thema tatsächlich ernst meine. Auch die neue stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas äußerten sich auf Twitter dazu: „Interessante Wendung. Der Streit in den eigenen Reihen der Union muss groß sein. Unsere Einschätzung, dass die EU-Kommission den Entwurf eher ablehnt, scheint sich zu bestätigen.“

Auch das Handelsblatt berichtet, dass Gesundheitsminister Jens Spahn mit dem Apothekengesetz scheitern werde. Nicht nur die EU-Kommission stelle sich quer, heißt es dort. Spahn (CDU) drohe mit seinem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken eine Bruchlandung. Mit dem Vorhaben, Onlineapotheken aus dem europäischen Ausland Rabatte für ihre deutschen Kunden zu verbieten, stoße Spahn nach Informationen des Handelsblatts auf heftigen Widerstand der EU-Kommission.

Zugleich bekommt der Minister Gegenwind aus den Bundesländern, die sich ein komplettes Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wünschen. Die SPD habe den Kabinettsbeschluss zum Apotheken-Gesetz im Juli ohnehin nur widerwillig mitgetragen und eine Abstimmung mit Brüssel zur Bedingung gemacht. Nun wüchsen auch bei Gesundheitspolitikern in der Unionsfraktion die Zweifel, ob ein parlamentarisches Verfahren zu Spahns Gesetzentwurf in diesem Herbst überhaupt sinnvoll sei.

„Die Situation ist extrem verworren und unbefriedigend für alle Seiten“, sagte der für Arzneimittelfragen zuständige CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich dem Handelsblatt. „'Augen zu und durch' ist jetzt keine Lösung mehr.“ Hennrich fordert, in der Gesetzgebung „zurück auf Null“ zu gehen. Sobald eine offizielle Antwort der EU-Kommission vorliege, sollte sich Spahn mit den Bundesländern zusammensetzen und nach einem neuen Weg suchen.

Vertreter des Gesundheits-, Wirtschafts- und Justizministeriums waren laut Handelsblatt Ende August nach Brüssel gereist, um der Kommission zu erklären, warum sich Onlineapotheken wie „DocMorris“ und „Shop Apotheke“ aus den Niederlanden an die in Deutschland geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten sollten.

Es war sei eine schwierige Mission gewesen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den Anbietern aus anderen EU-Staaten Preisnachlässe für deutsche Kunden ausdrücklich erlaubt. „Alle drei Ressorts haben den Austausch mit der Kommission als konstruktiv empfunden“, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Handelsblatt-Anfrage mit. Die EU-Kommission habe sich noch nicht festgelegt, wann sie sich positionieren werde. „Die Bundesregierung wird deshalb den Dialog im Oktober fortsetzen.“

Personen mit Kenntnis des Gesprächsverlaufs Ende August zeichnen laut Handelsblatt ein anderes Bild: Kurz und bündig hätten die EU-Kommissionsvertreter deutlich gemacht, dass sie Spahns Regelung ablehnen. Außerdem wolle man sich erst offiziell festlegen, wenn die neue Kommission im Amt sei. Diese Darstellung entspricht auch Informationen von APOTHEKE ADHOC.

Das bedeute, dass mit einer offiziellen Positionierung aus Brüssel wohl frühestens Ende des Jahres zu rechnen sei. Ferner sei fraglich, ob eine EU-Kommission mit Ursula von der Leyen an der Spitze als eine der ersten Amtshandlungen den Eindruck erwecken möchte, einen Schutzschirm für deutsche Apotheker zu billigen. Laut Handelsblatt werten Europarechtler die von Spahn angestrebte Lösung als unzulässigen Eingriff in den freien Warenverkehr. Der EuGH hatte in seiner Rabatt-Entscheidung vom Oktober 2016 ebenfalls mit der Warenverkehrsfreiheit in der Europäischen Union argumentiert.

Aus dem Gesundheitsministerium in Berlin heißt es, man habe der Kommission angeboten, „ein externes Gutachten zu beauftragen, um unsere Argumente weiter zu untermauern“. Spahn glaubt den einheitlichen Abgabepreis für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland europarechtlich wasserdicht machen zu können, indem er diese Vorgabe vom Arzneimittelrecht in das Sozialrecht verschiebt, schreibt das Handelblatt.

 

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