Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, kritisiert die pharmazeutischen Dienstleistungen als „Geldverschwendung ohne Zusatznutzen“. Genau wie bei den Grippeimpfungen in Apotheken würden „teure Doppelstrukturen in Apotheken“ geschaffen, so der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete.
„Mir erschließen sich die neuen Dienstleistungen und deren Vergütungsstruktur im Gesamtgefüge der Patientenversorgung nicht. Was ist der Zusatznutzen für den Patienten, wenn ein Apotheker jetzt im Rahmen seiner pharmazeutischen Beratung gegebenenfalls in einen komplexen Behandlungsplan eingreift, ohne diesen in Gänze zu kennen und beurteilen zu können?“, fragt sich Henke. Er befürchtet Unsicherheit bei den Patient:innen, mehr Beratungsaufwand in den Praxen und im schlechtesten Fall zu Therapieabbrüchen.
Alle fünf im Schiedsspruch vorgesehenen Leistungen würden – wie auch die Grippeimpfungen – im Rahmen der Grundversorgung von den niedergelassenen Praxen wie selbstverständlich übernommen. „Mit dem Aufbau dieser teuren Parallelstruktur laufen wir zudem Gefahr, dass die gute und sich ergänzende Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten und Apotheken vor Ort leidet“, so der Kammerpräsident.
Kritik gibt es auch die Höhe der Vergütung, etwa 90 Euro für die erweiterte Medikationsanalyse. Für gleiche Beratungsleistungen erhielten die Ärzt:innen deutlich weniger. „Wir können den Schiedsspruch daher nur als Aufforderung zu mehr Vergütungsgerechtigkeit bei anstehenden Honorarverhandlungen werten“, so Henke.
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