Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) macht
Druck, damit die patientenindividuelle Verblisterung, nachdem sie in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verankert wurde, endlich auch vergütet
wird. Pflegekräfte dürfen gar nicht selber stellen und Apotheken nicht
ohne Entgelt verblistern, haben zwei Rechtsexperten im Auftrag des BVKA
herausgefunden. An den spezialisierten Apotheken führt also demnach kein
Weg vorbei. Eine Einschätzung, die nicht durchweg in der Branche
geteilt wird.
Beim Thema Verblisterung scheiden sich die Geister – oder besser gesagt: die geschäftlichen und strategischen Interessen. Während die ABDA keinen Bedarf sieht, bestehende Strukturen für einen neuen Versorgungszweig ohne nachgewiesenen Nutzen zu riskieren, wollen die Blisterapotheken und -zentren endlich ihre Investitionen amortisieren.
Zumindest für das Stellen von Arzneimitteln in der ambulanten Altenpflege gibt es bereits einen festen Preis der Krankenkassen. Laut BVKA zahlt die AOK pro Patient und Woche 8,50 Euro. Bei der Barmer GEK können 11,50 Euro abgerechnet werden. Laut BVKA wäre dies eine Summe, über die sich die Apotheker auch für die Versorgung ihrer Heimpatienten freuen würden.
Bereits im Mai 2011 hatte der BVKA in seiner Bad Homburger Erklärung eine entsprechende Kostenregelung gefordert. Laut Verbandschef Dr. Klaus Peterseim wäre die Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) die beste Lösung. Demnach sollte sich die ABDA dafür einsetzen, dass für das Medikationsmanagement ein bestimmter Vergütungsbetrag gesetzlich festgelegt wird. Eine Regelung in den Lieferverträgen wäre nur die zweitbeste Lösung.
Am Verblistern selbst sollen die Apotheken laut BVKA jedenfalls nicht verdienen: Um zu verhindern, dass Herstellbetriebe den Markt an sich reißen, sollen lediglich die Kosten gedeckt werden.
Abwegig ist dieses Szenario nicht. Industrielle Anbieter wie Kohl oder AvidiaMed haben zwar bereits das Handtuch geworfen. Doch in den vergangenen Jahren sind überall in Deutschland Blisterzentren entstanden, die zwar formal nur Dienstleister für die Apotheken sind, aber eigene Vorstellungen haben, wie sich ihr Geschäft möglich reibungslos organisieren lässt.
So fordert der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) eine tablettengenaue Abrechnung: Demnach sollen die Apotheken 57 Cent pro Tag sowie 10 Cent pro Tablette plus eine Aufschlag von 3 Prozent erhalten. Ändert sich der packungsbezogene Fixzuschlag, müssten die Pauschalen entsprechend angepasst werden, sagt Verbandschef Hans-Werner Holdermann.
Ihren Kunden stellen die Blisterzentren bereits heute tablettengenaue Beträge in Rechnung. Doch diese können nach wie vor nur die verordneten Packungen abrechnen und müssen sich dabei auch noch an die Rabattverträge halten.
Bei der ABDA hält man sich derweil zurück – zumal unabhängige aktuelle Untersuchungen zum Nutzen der Verblisterung fehlten. Die Kammern in Brandenburg und Thüringen haben bereits öffentlich Bedenken geltend gemacht, etwa was die Stabilität und Haltbarkeit der Arzneimittel und die Haftungsfrage angeht.
Zugute kommt den Skeptikern, dass auch Kassen und Heime wenig Interesse daran haben, für die Verblisterung Geld auszugeben – solange diese Dienstleistung als Wettbewerbsinstrument auch kostenlos erbracht wird. Was das Medikationsmanagement angeht, steht das ABDA/KBV-Modell erst einmal im Vordergrund; im Modellprojekt wurde erstmals eine entsprechende Vergütung festgelegt.
Laut Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), saßen Apotheker und Kassen schon an einem Tisch, um über die Honorierung für die Verblisterung zu sprechen. Aber: „Die Krankenkassen bevorzugen es, nur mit den Pflegeheimen Verträge zu vereinbaren. Sie haben uns darauf hingewiesen, dass jeder einzelne Blisterapotheker einen eigenen Dienstleistungsvertrag mit dem jeweiligen Heim abschließen kann.“
Aus Beckers Sicht gibt es derzeit keinen Grund dafür, an dieser Praxis etwas zu ändern. „Wenn die Heime das Verblistern der Medikamente an Apotheken auslagern wollen, können sie die Bezahlung dafür in eigenen Verträgen regeln. Das ist aber nicht die Aufgabe des DAV.“ Aus seiner Sicht können die Apotheker eher froh sein, dass sie die Preise selbst aushandeln können: „Für die Apotheken ist es doch ein Vorteil, die Preise fürs Verblistern selbst aushandeln zu können – das ist Wettbewerb.“
APOTHEKE ADHOC Debatte