Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) denkt darüber nach, eigene Verträge über Honorare für das Medikationsmanagement und die damit verbundene Verblisterung abzuschließen. Nicht nur mit Krankenkassen, sondern auch mit den Trägern von Pflegediensten sollten Vereinbarungen getroffen werden, erklärt BVKA-Geschäftsführer Dr. Rötger von Dellingshausen. Ein Beschluss sei allerdings noch nicht gefasst.
Man müsse Preisregelungen schaffen, die es sonst nicht gebe, sagt Dellingshausen. Eigentlich sei der Deutsche Apothekerverband (DAV) gefordert – der scheitere aber an der ablehnenden Haltung der Kassen. „Wir würden es begrüßen, wenn es eine Vereinbarung zwischen dem DAV und den Kassen gebe“, so Dellingshausen.
Da diese aber nicht erfolge, wolle man beim BVKA die ersten Schritte gehen und den Apotheken helfen, die Heime mit Blistern zu versorgen. Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) erlaubt, dass Sozialleistungsträger mit Apotheken oder deren Verbänden entsprechende Vereinbarungen treffen.Dazu gehört auch die auf der BVKA-Jahrestagung beschlossene Forderung an den Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden, dass kostenloses Verblistern nicht mehr stattfinden darf.
Demnach sollten Versorgungsverträge über das Stellen und Blistern nur genehmigt werden, wenn auch ein Honorar für diese Dienstleistungen vereinbart und gezahlt werde, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus wird der Gesetzgeber aufgefordert, klare Regelungen für die Honorierung für das blistergestützte Medikationsmanagement in der AMPreisV zu schaffen.
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