Nutzenbewertungen

Hecken will rechtlich präzise sein APOTHEKE ADHOC/dpa, 03.09.2012 15:05 Uhr

Berlin - 

Die Pharmaindustrie findet, dass die Nutzenbewertung den deutschen Patienten den Zugang zu neuen Arzneimitteln verwehrt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kommt in einer Zwischenbilanz zu einem anderen Fazit: Bei zwei von drei der insgesamt 25 bislang geprüften Arzneimittel sei – gemessen an der bisherigen Standardtherapie – ein Zusatznutzen anerkannt worden, bei 16 Prozent sogar ein beträchtlicher.

 

Die Bestnote eines erheblichen Zusatznutzens ist laut G-BA bei der frühen Nutzenbewertung bislang nicht vergeben worden. Ein beträchtlicher Zusatznutzen war allerdings bei vier neuen Arzneimittel festgestellt worden. Neun Arzneimittel haben einen geringen Zusatznutzen. Bei drei Arzneimitteln konnte der Zusatznutzen nicht quantifiziert werden; sie wurden aber als positiv eingestuft. Kein Zusatznutzen sei bei drei Präparaten festgestellt worden, davon waren zwei direkt einer Festbetragsgruppe zugeordnet worden.

In Kürze will der G-BA mit der Bewertung des Bestandsmarktes beginnen, also der Prüfung von Altoriginalen. „Ein Bestandsmarktaufruf hat eine ganz andere Dimension, weil in bestehende Wettbewerbspositionen der Unternehmen eingegriffen wird“, sagte Josef Hecken, seit Juli Vorsitzender des G-BA. „Voraussichtlich werden zahlreiche Entscheidungen des G-BA zum Bestandsmarkt bis zum Bundessozialgericht überprüft.“ Gefordert sei daher absolute rechtliche Präzision. Personelle Voraussetzungen würden geschaffen.