Hecken: Recht gilt für Jedermann Patrick Hollstein, 22.07.2009 19:33 Uhr
Drei Jahre ist es her, dass Josef Hecken (CDU) sich als saarländischer
Gesundheits- und Justizminister im Fall DocMorris über geltendes
deutsches Recht hinwegsetzte. Als Präsident des Bundesversicherungsamtes
(BVA) mahnt Hecken heute zur Rechtstreue: Mit eiserner Hand griff der
Kassenaufseher angesichts des drohenden Alleingangs eines Kassenchefs
durch.
Anfang Juni wandte sich Hecken in einem Brandbrief an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Angestellten Krankenasse (DAK), Professor Dr. Herbert Rebscher. Der BVA-Chef monierte Rebschers Auftritt beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes in Berlin. Bei der Veranstaltung im April soll Rebscher angekündigt haben, die DAK werde sich an verschiedene „absurde rechtliche Vorgaben“ des Sozialgesetzbuches bis zu einer Neuregelung nicht halten.
„Ich bin mir sicher, dass Sie um die Bindung von Jedermann an das geltende Recht wissen!“, mahnt Hecken. „Ich bin mir genauso sicher, dass Sie um die sich aus dem Status der Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ergebenden besonderen Pflichten in Bezug auf die strikte Beachtung geltender Rechtsnormen wissen!“
Es gehöre unzweifelhaft nicht zu den Rechten eines Kassenvorstands, eine Missachtung geltenden Rechts öffentlich anzukündigen, belehrt Hecken den DAK-Chef. „Im Gegenteil: eine solche Verhaltensweise wäre eine grobe Pflichtverletzung! Ihre Pflicht ist es vielmehr, das geltende Recht konsequent zu beachten und zwar unabhängig davon, wie Sie oder Andere gesetzliche Regelungen politisch oder ökonomisch bewerten.“
Hecken betrachtet das Problem grundsätzlich: „Aus gutem Grund hat schon der Einzelne kein Recht, ihm nicht genehme gesetzliche Regelungen zu ignorieren, weil eine solche individuelle Verwerfungskompetenz ein Gemeinwesen funktionsunfähig machen würde.“ Umso mehr gelte die strikte Gesetzesbindung für Kassen, die „Teil des sozialstaatlichen Gesamtgefüges“ seien.
Schließlich droht Hecken in seinem Schreiben damit, aufsichtsbehördlich einzuschreiten und die DAK besonders im Blick zu behalten. „Denn das nach den Medienberichten von Ihnen offenbarte Rechtsverständnis gibt mir Anlass zu großer Sorge.“