Hebammen

Kassen rufen Schiedsstelle an APOTHEKE ADHOC, 25.06.2015 11:56 Uhr

Berlin - 

Der GKV-Spitzenverband hat im Streit mit den freiberuflichen Hebammen die Schiedsstelle angerufen. Diese soll eine Einigung beim Ausgleich der weiter steigenden Haftpflichtkosten der Hebammen in der Geburtshilfe herbeiführen. Auch über die Qualitätskriterien für Hausgeburten einigten sich beide Seiten noch nicht, obwohl die Zeit drängt.

Zum 1. Juli treten die neuen Tarife in Kraft, die Versicherungsprämien steigen weiter. Der GKV-Spitzenverband hat mit dem Deutschen Hebammenverband und dem Bund freiberuflicher Hebammen jedoch bisher keine Lösung auf dem Verhandlungsweg erreicht.

„Dieser Schritt ist für die Kassenseite unumgänglich, nachdem die Hebammenverbände für weitere zeitnahe Verhandlungen im gesamten Monat Juni nicht zur Verfügung standen“, heißt es beim GKV-Spitzenverband. Damit hätten die Hebammenvertreter eine nahtlose Anschlussregelung für einen finanziellen Ausgleich verhindert.

Seit 2010 gleichen die Krankenkassen die steigenden Versicherungskosten der Hebammen aus. Dazu wird eine pauschale Zuschlagszahlung auf einzelne abrechenbare Leistungen der Geburtshilfe jährlich neu berechnet.

Dies führt nach Darstellung des GKV-Spitzenverbands dazu, dass Hebammen, die viele Geburten betreuten, mehr Geld bekamen, als sie für ihre Haftpflichtversicherung zahlen mussten. Hebammen mit wenigen Geburten hätten dagegen Probleme, die Haftpflichtprämien von mehr als 5000 Euro pro Jahr zu finanzieren. Ab Juli sollen die Kassenzuschläge deshalb vor allem an diese Hebammen fließen, wenn sie die Qualität ihrer Arbeit nachweisen.

Der GKV-Spitzenverband hatte den Hebammen vorgeschlagen, den Ausgleich der steigenden Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung mit dem sogenannten Sicherstellungszuschlag zu kombinieren. Damit bekäme jede Hebamme eine an den tatsächlichen Steigerungen der Haftpflichtkosten orientierte Finanzierung.

Die Hebammen lehnten das Kombimodell des GKV jedoch ab und forderten zusätzliches Geld von den Kassen zum Ausgleich der steigenden Versicherungskosten. Ohne Vereinbarung wollen sie nicht die an Qualitätskriterien gebundene fünfprozentige Honorarerhöhung für alle freiberuflichen Hebammen zahlen.

Auch bei den Qualitätskriterien für Hausgeburten gibt es weiter keine Einigung. Nach einer Entscheidung der Schiedsstelle aus dem Jahr 2013 sollte es für Hebammen ab Februar 2015 eine fünfprozentige Vergütungssteigerung unter der Bedingung geben, dass Qualitätskriterien für Hebammenleistungen vertraglich vereinbart sind. Strittig ist, wie damit umzugehen ist, wenn bestimmte Risiken gegen eine Hausgeburt sprechen.

Solche Ausschlusskriterien gibt es bereits seit 2008 für Geburten in Geburtshäusern. Eine Hausgeburt wäre nach den Ausschlusskriterien nicht ausgeschlossen, wenn der geplante Entbindungstermin überschritten ist. Allerdings wäre in diesem Fall eine zusätzliche Abklärung durch Diagnostik und fachärztlichen Rat vorgesehen, um eine Geburt im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.

Diese Regelung findet sich als Standard in den Ausschlusskriterien für Geburten in Geburtshäusern und wird dort seit 2008 angewendet.