HBA per Einschreiben Alexandra Negt, 04.01.2022 12:44 Uhr
Ab diesem Jahr werden alle Heilberufeausweise und SMC-B Karten und die dazugehörigen PIN/PUK-Briefe nur noch per Einschreiben versendet werden.
Die E-Rezept-Einführung für Januar ist endgültig abgesagt – die Testphase wird verlängert. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) seien die Voraussetzungen für eine sichere flächendeckende Einführung in zwei Wochen nicht gegeben. Auch in den Apotheken besitzen noch nicht alle Approbierten ihren, für die Bearbeitung von E-Rezepten notwendigen, elektronischen Heilberufeausweis (HBA).
Die Bundesdruckerei wird die Versandart der HBA in diesem Jahr ändern: Anstatt eines normalen Versandes wird die Verteilung nur noch per Einschreiben-Einwurf erfolgen. Hierbei dokumentiert der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten oder das Postfach. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Zusteller mit bis zu 20 Euro. Der Sendungsstatus eines Einschreibens kann online nachverfolgt werden.
Durch den geänderten Ausgabeprozess soll die Sicherheit erhöht werden. Die Umstellung basiert auf Änderungen der Gematik-Spezifikation gemRL_TSL_SP_CP. Über einen genauen Start der geänderten Versandart wird die Bundesdruckerei noch informieren.