HAV: Seyfarth fordert ABDA zum Handeln auf Lothar Klein, 08.03.2019 12:27 Uhr
Als erste Organisation aus dem Apothekerlager hat Hessische Apothekerverband (HAV) auf die Mahnung der EU-Kommission an die Bundesregierung reagiert, binnen zweier Monate Maßnahmen zur Abschaffung der Rx-Preisbindung für europäische Versender zu ergreifen. Die ABDA will die neue Lage erst gründlich analysieren und sich Anfang nächster Woche dazu äußern. Offenbar wurden die ABDA und ihre Mitgliedsorganisationen von der Botschaft aus Brüssel überrascht.
Der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth kritisiert dieses Vorgehen scharf und fordert die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot zügig umzusetzen. „Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips können die EU-Staaten ihre Gesundheitssysteme weitgehend eigenständig strukturieren“, so Seyfarth. „Die Rx-Preisbindung garantiert eine solidarische Arzneimittelversorgung, dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist daher mit gutem Grund im Arzneimittelgesetz verankert. Hierauf hat die EU-Kommission keinerlei Einfluss.“
Seyfarth forderte die ABDA auf, zum Schreiben der Kommission unverzüglich Stellung zu nehmen und gegenüber der Bundesregierung auf die Umsetzung der von der Mitgliederversammlung am 17. Januar beschlossenen Eckpunkte zu drängen. „Die Vergütung der Apotheken, ihr Rabatt für die Gesetzlichen Krankenkassen sowie die Rabattverträge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit“, stellt Seyfarth gegenüber den Mitgliedern des HAV klar.
Offenbar will der HAV auf Zeit spielen: Die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission sei die dritte Phase eines Vertragsverletzungsverfahrens. Dem Mitgliedsland stehe es frei, hierauf zu reagieren, heißt es in der Mitteilung des HAV. In der Folge könne die Kommission Klage beim EuGH erheben. Stelle dieser fest, dass der Mitgliedsstaat gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, sei er zur Beseitigung des Vertragsverstoßes verpflichtet. Allerdings gelten laut HAV hierfür keine festen Fristen. Durchschnittlich seien EU-weit zwischen 2013 und 2014 je Mitgliedstaat 30 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden, deren Dauer bei etwa 24 Monaten lag, so der HAV.
Kurz vor Beginn der heißen Phase der Beratungen zum Apothekenpaket von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich die EU-Kommission die innerdeutsche Diskussion über den Rx-Versandhandel eingemischt. Innerhalb von zwei Monaten soll Spahn ein Konzept zur Aufhebung der Preisbindung für ausländische Versender vorzulegen. Wie der EuGH verweist die Kommission auf den freien Warenverkehr.
Die Kommission habe beschlossen, eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ – dass kommt einer Mahnung gleich – an Deutschland zu richten, in der es um Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel geht, die den Verkauf von Produkten durch in anderen EU-Mitgliedstaaten niedergelassene Apotheken beeinträchtigten. Das System der Festpreise nach deutschem Recht (Arzneimittelgesetz) verringere die Möglichkeiten der Apotheken, Rabatte anzubieten, und schränkte den Handel zwischen den EU-Ländern ein, heißt es in dem Mahnschreiben.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass solche nationalen Vorschriften gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs verstoßen. Bereits im November 2013 habe die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, indem sie ein Aufforderungsschreiben an die deutschen Behörden gerichtet habe, erinnert die Kommission. In der Zwischenzeit habe ein Urteil des EuGH in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung die Beurteilung der Kommission bestätigt. Daher fordert die Kommission jetzt Deutschland auf, die Rechtsvorschriften zu ändern, um sie an die EU-Vorschriften „ohne Verzögerung“ anzupassen. Da Deutschland keine Maßnahmen ergriffen habe, habe die Kommission beschlossen, eine mit „Gründen versehene Stellungnahme“ zu übermitteln. „Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um die Situation zu verbessern. Andernfalls kann die Kommission beschließen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen“, so die Pressemitteilung.