ABDA-Mitgliederversammlung

Haushaltsstreit beigelegt, Beitragsdeckel beschlossen

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Berlin -

Steigen die Beiträge, gibt es Ärger mit den Mitgliedern. Das ist bei der ABDA nicht anders als in jedem anderen Verein. Damit künftig weniger gestritten wird, hat die Mitgliederversammlung heute eine Begrenzung der Steigerung auf das Inflationsniveau beschlossen. Der Geschäftsführender Vorstand bekommt seinen umstrittenen Zuschlag nach intensiver Diskussion doch – er wird aber erst später beschlossen.

Am Nachmittag wurde bei der ABDA-MV der Abschluss für das Jahr 2018 genehmigt, der Überschuss von rund 100.000 Euro fließt in die Rückstellung. Spannender war die Diskussion über den Entwurf für 2020. Der Haushaltsausschuss schlug die Begrenzung der Steigerung der Beiträge vor, nachdem es im Vorfeld der Mitgliederversammlung erneut Unmut aus den Mitgliedsorganisationen gegeben hatte.

Mit Blick auf das Inflationsniveau sollen die Beiträge der Kammern und Verbände nicht mehr als um etwa 2 Prozent steigen. Da das der ABDA erfahrungsgemäß nie ausreicht, wurde eine erhöhte Entnahme aus der Vermögensverwaltung der ABDA beschlossen. Mit anderen Worten: Das fehlende Geld wird vom Festgeldkonto geholt. Über die Höhe der Entnahme soll aber in jedem Jahr gesprochen werden. Für den kommenden drei Jahre sollen die Mitgliedsorganisationen jetzt Planungssicherheit haben.

Sehr intensiv gestritten wurde über eine vorgeschlagene Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes. Im ursprünglichen Haushaltsentwurf war eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen von nur rund 7000 Euro auf 469.000 Euro vorgesehen. Doch Anfang Juni verschickte die ABDA einen zweiten Haushaltsentwurf mit dem Vorschlag, die Aufwandsentschädigungen für die 13 Mitglieder des Gesamtvorstandes um zusätzliche 100.000 Euro zu erhöhen. „Hierüber gab es eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Haushaltsausschluss und mir“, räumte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ein.

Die Mitgliederversammlung habe sich aber zu einer „vollständigen Befriedung“ des Sachverhalts entschlossen, berichtete Schmidt. Inhaltlich habe es keine Bedenken gegen die vorgeschlagene Erhöhung gegeben, die auch in Einklang mit der Satzung gestanden habe. Es habe aber „Fragen und Unsicherheiten“ über den Vorgang gegeben und die wollte man ausräumen, so Schmidt. Auf Vorschlag der Landesapothekerkammer Hessen wurde sodann beschlossen, dass die Position nicht im Haushaltsplan für 2020 aufgenommen wird, sondern im Dezember als Nachtragshaushalt in gleicher Höhe eingeführt wird.

Vor der aufreibenden Haushaltsdebatte war natürlich auch über das Apothekenstärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesprochen worden. Die ABDA will weiter auf die vollständige Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit drängen, freut sich aber über die vorgenommenen Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf (ausführlicher Bericht hier).

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde den Vertretern der Kammern und Verbände zudem die Pharm-CHF-Studie vorgestellt. Die Ergebnisse würden der ABDA bei der Einführung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen extrem behilflich sein, konstatierte Schmidt. Denn immerhin könne man zeigen, dass eine pharmazeutische Intervention wirksam und sinnvoll sei.

Zu Beginn der MV ausgezeichnet wurde Dr. Rainer Bienfait, ehemaliger Vorsitzende des Berliner Apothekervereins und langjähriger Vize des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Er erhielt mit der Hans-Meyer-Medaille die höchste Auszeichnung der verfassten Apothekerschaft.

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