Haushaltshilfen

Kassen erstatten weniger als Mindestlohn

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Berlin -

Der CDU-Sozialflügel und die Gewerkschaft Verdi werfen großen gesetzlichen Krankenkassen vor, bei Haushaltshilfen gegen das Mindestlohngesetz zu verstoßen. Der Branchenführer Techniker Krankenkasse (TK) etwa erstattet seinen Versicherten für ihre Hilfen 5,25 Euro pro Stunde statt den Mindestlohn von 8,50 Euro. Ein Sprecher der Kasse mit den meisten Versicherten in Deutschland bestätigte einen entsprechenden Bericht des Handelsblatts.

Versicherte organisieren sich diese Haushaltshilfen privat, wenn sie sich etwa nach einem Klinikaufenthalt nicht selbst versorgen können. Die Kassen erstatten dann einen Stundensatz.

Der Bundesvize der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, sagte dem Handelsblatt: „Bei Haushaltshilfen handelt es sich nicht um ehrenamtliche, sondern um normale gewerbliche Tätigkeiten. Gerade von den gesetzlichen Krankenkassen kann erwartet werden, dass sie sich an das Mindestlohngesetz halten.“

Der Verdi-Wirtschaftspolitik-Experte Dierk Hirschel sagte: „Wenn Kassen für erwerbstätige Haushalthilfen weniger als den Mindestlohn erstatten, handeln sie illegal.“

Bei den Kassen hieß es dazu, die Hilfen seien meist Nachbarn oder Verwandte. Sie bekämen eine Aufwandsentschädigung. Ein TK-Sprecher sagte: „Wir prüfen momentan, ob das Mindestlohngesetz Anwendung finden muss.“

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