Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll in diesem Jahr nur noch 16,71 Milliarden Euro ausgeben können. 2023 standen dem Gesundheitsministerium rund ein Drittel mehr – 24,48 Milliarden Euro – zur Verfügung.
Die „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, also die Zuführung an den Gesundheitsfonds, umfasst wie in den Vorjahren 14,5 Milliarden Euro.
Im laufenden Jahr kann der Minister wie im Entwurf vorgesehen mit Einnahmen von 104,32 Millionen Euro rechnen (Soll 2023: 104,17 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 330,48 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 165,08 Millionen Euro; Soll 2023: 1,1 Milliarden Euro). Die Globale Minderausgabe, die das Ministerium erwirtschaften muss, erhöhte der Haushaltsausschuss von 13 Millionen Euro auf 23,57 Millionen Euro.
Neu in den Etat aufgenommen wurden 346,23 Millionen Euro für Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-CoV-2. Darüber hinaus veränderten die Haushälter mehrere Ausgabeposten des Regierungsentwurfs. Darunter: Die Erhöhungen der Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für durch die Sars-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen. Die Steigerung erfolgte von 10,5 Millionen Euro auf 140,5 Millionen Euro.
Gekürzt wurde bei der Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen. Diese sinkt von 544,77 Millionen Euro auf 486,12 Millionen Euro. Aufgestockt wurde dagegen bei der Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit. Hier beträgt die Steigerung 50 Millionen Euro. Somit stehen nun 60,25 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Kosten der internationalen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu decken, wurde der Regierungsansatz erhöht. Die Summe stieg von 5,03 Millionen Euro auf 6,28 Millionen Euro an.
Projekte und Maßnahmen, die große Datenmengen im Gesundheitswesen testen, erhalten mehr Geld. Der Ausschuss hat die Mittel dafür um 4,65 Millionen Euro erhöht. Jetzt stehen insgesamt 32,79 Millionen Euro zur Verfügung. Für IT-Aufträge und Dienstleistungen wird mehr Geld als ursprünglich geplant ausgegeben. Statt 4,63 Millionen Euro sind nun 14,56 Millionen Euro vorgesehen.
Auch für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung soll es mehr Geld geben. Die Haushälter stockten den Regierungsansatz von 17,53 auf 22,38 Millionen Euro auf. Die Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten darf 13,08 Millionen Euro kosten statt nur 9,9 Millionen Euro wie im Entwurf vorgesehen. Für die Aufklärung über den Drogen- und Suchtmittelverbrauch stehen 19,21 Millionen Euro zur Verfügung. Dies ist ein Anstieg gegenüber den 15,21 Millionen Euro, die die Regierung ursprünglich vorgesehen hatte.
Die Ausgaben für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches erhöhte der Ausschuss von 29,38 Millionen Euro auf 38,77 Millionen Euro. Es soll unter anderem erforscht werden, wie professionell mit Wünschen nach einem assistierten Suizid umgegangen werden kann. Der Fokus liegt dabei vor allem auf den Pflegefachpersonen. Außerdem soll damit der Projektentwurf „Pflegehotel und rehabilitativ orientierte Kurzzeitpflege“ gefördert werden. Neu in den Etat aufgenommen wurden sieben Millionen Euro für Modellmaßnahmen zur Versorgung von an Long Covid. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf erkrankten Kindern und Jugendlichen.
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