Gericht weist Huml in die Schranken APOTHEKE ADHOC, 29.06.2015 15:12 Uhr
Der Streit zwischen der AOK Bayern und dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) um einen neuen Hausarztvertrag geht in eine neue Runde. Das Sozialgericht München hat dem Einspruch der AOK statt gegeben und Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) in die Schranken gewiesen. Die Hausärzte denken nun ihrerseits über Rechtsmittel nach, weil sie unter dem vorerst weiter gültigen alten Vertrag keine zusätzlichen AOK-Versicherten hausarztzentriert versorgen dürfen.
Der Streit zwischen den bayerischen Hausärzten und der AOK Bayern schwelt schon seit Jahren. Die AOK habe den laufenden Vertrag aus dem Jahr 2012 ohne Not auslaufen lassen, kritisierte Huml. Und sie habe es in der Hand gehabt, in den Verhandlungen eine für beide Seiten akzeptable Einigung zu erzielen. Stattdessen entschied eine Schiedsstelle.
Laut AOK ist dieser Vertrag aber unwirksam, weil rechtswidrig: Er würde unkalkulierbare Kosten verursachen. Die Schiedsperson habe zentrale Vertragsbestandteile nicht festgelegt. So sei die Anlage zur Vergütung unvollständig. Dadurch sei völlig unklar, welche Leistungen vergütet werden sollten. Anfang April klagte die Kasse gegen den Schiedsspruch.
Huml hat unterdessen ein Machtwort gesprochen und die AOK Bayern Ende Mai mit einem Verpflichtungsbescheid dazu gezwungen, den geschiedsten Vertrag umzusetzen. Doch nun hat das Sozialgericht der AOK recht gegeben. Die Richter hatten vergangene Woche festgestellt, dass die AOK nicht verpflichtet sei, den Schiedsspruch zum neuen Vertrag umzusetzen. Dieser sollte eigentlich schon zum 1. April in Kraft treten. Das Gericht legte aber per Einstweiliger Anordnung fest, dass der alte Vertrag so lange gilt, bis Einigkeit über die Details des neuen Vertrags besteht.
Der Eilbescheid des Gerichts ist vorläufig – die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Es stellte jedoch bereits fest, dass im Schiedsverfahren offenbar keine Einigung über den sogenannten EBM-Ziffernkranz erreicht worden sei, der die Vergütung für die Hausärzte regelt. Damit ist der Vertrag ungültig. Die AOK hatte gegenüber dem Gericht argumentiert, ihr entstünden im Falle einer Anwendung des neuen Vertrags unkalkulierbare Kosten.
„Wir schauen uns die Entscheidung des Sozialgerichts genau an“, sagte ein BHÄV-Sprecher. Der Verband prüft derzeit Rechtsmittel. Wenn die Versicherten der größten bayerischen Kasse ihren Rechtsanspruch auf eine Hausarztzentrierte Versorgung (HV) nicht einlösen könnten, sei das nicht hinnehmbar. Der BHÄV spricht von einer „Hängepartie“ und strebt eine schnelle Lösung an.
Die Kasse hatte den alten, ebenfalls schon geschiedsten Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt gekündigt, weil er der Kasse laut BHÄV zu teuer gewesen sei. Die AOK habe die Vergütung deckeln wollen. Der BHÄV spricht von einer „Flatrate“. Mit der HV sparten die Kassen jedoch Geld, wenn die Verträge im Sinne der Ärzte ausgestaltet würden.