BSG-Urteil zu Pool-Ärzten

Hausärzte: Praxen droht Notdienstchaos

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Berlin -

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat nach den Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) im Zusammenhang vor möglichen Problemen bei der Versorgung gewarnt. Das Urteil drohe vielerorts nicht nur den Bereitschaftsdienst, sondern die ambulante Versorgung in Gänze ins Wanken zu bringen. Es werde eine ausführlichen rechtliche Bewertung notwendig sein.

Das BSG in Kassel hatte am Dienstag im Fall eines Zahnarztes entschieden. Dieser hatte als sogenannter Poolarzt immer wieder Notdienste in einem von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) gestellten Notdienstzentrum übernommen. Die Rentenversicherung war davon ausgegangen, dass er selbstständig ist. Das Gericht entschied, dass er sozialversichert werden muss, da er eine „von dritter Seite organisierte Struktur“ vorgefunden habe, „in der er sich fremdbestimmt einfügte“.

Die Entscheidung sei wegen der ähnlichen Organisationsstruktur auch auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst übertragbar, hieß es nach dem Urteil von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Im Südwesten haben demnach bislang rund 3000 Poolärzte etwa 40 Prozent der Bereitschaftshausbesuche und Dienste in Notfallpraxen übernommen. Die KVBW teilte mit, mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte“ zu beenden.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnte davor, dass nun die niedergelassenen Ärzte in mehr Notdienstschichten eingeteilt werden könnten. „Das wäre schlichtweg nicht mehr zu stemmen. Die Folge wäre, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen frühzeitig die hausärztliche Versorgung verlassen oder ihre Sprechstundenzeiten reduzieren.“

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