E-Health

Gröhe: Medikationspläne sind erst der Anfang

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Berlin -

Bundesminister Hermann Gröhe (CDU) hat bei der Eröffnung des Hauptstadtkongresses mehr Tempo beim Thema E-Health angemahnt. Er forderte alle Akteure des Gesundheitssystems auf, bei der Umsetzung von Projekten „Dampf zu machen”. Das bezog er explizit auf die Speicherung der Medikationspläne auf der Gesundheitskarte.

Aus Sicht von Gröhe ist der Patientennutzen von E-Health unbestritten. In Deutschland gebe es mehr Tote aufgrund von Arzneimittelfehlgebrauch als durch Unfälle im Straßenverkehr. Um dies zu ändern, müssten Medikationspläne und Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte so schnell wie möglich gespeichert werden. Der Gesundheitsminister erwartet, dass der bereits um ein Jahr verschobene Testbetrieb des neuen Datennetzes zwischen Apothekern, Ärzten und Krankenkassen wie von ihnen zugesagt im November beginnt.

Gröhe bezeichnete die Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen als „Gesundheit 1.0”. So lägen die Daten bereits digital vor, würden dann aber per Fax und per Post zwischen den Leistungserbringern ausgetauscht. Es gebe ein „erhebliches Vernetzungsproblem”. Medikationspläne und Notfalldaten, die im kürzlich verabschiedeten E-Health-Gesetz vorgesehen sind, seien erst der Anfang. „Wir werden uns nicht mit zwei Anwendungen zufrieden geben”, sagte der Minister.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sei kein Ruhmesblatt gewesen. Immer wieder seien Blockierer aufgetreten, um diesen Fortschritt ins digitale Zeitalter im Gesundheitswesen aufzuhalten. Er erwarte von der Selbstverwaltung, dass sie jetzt, mit dem E-Health-Gesetz Tempo aufnehme. Das erwarte er auch von der Industrie.

Bei der elektronischen Gesundheitskarte müsse die Politik für umfassenden Datenschutz sorgen, denn es gebe kaum sensiblere Daten als Gesundheitsdaten. Die geplante Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen erfülle daher die höchsten Sicherheitsstandards.

Im Hinblick auf die zunehmend verbreiteten Gesundheitsapps warnte Gröhe vor einem allzu sorglosen Umgang. Solche Instrumente könnten ein Fortschritt für aufgeklärte Patienten sein. Jeder müsse aber auch wissen, dass damit persönliche Daten ins Internet gelangen könnten, die nicht ausdrücklich geschützt seien.

Auch Angebote privater Versicherungsunternehmen unterlägen keinen strengen Datenschutzauflagen, wenn sie etwa elektronisch übermittelte Kundendaten für die Tarifgestaltung nutzten und dafür mit einem Bonus winkten, warnte Gröhe. Geld sparen zu wollen, dürfe nicht dazu führen, bedenkenlos Persönlichkeitsrechte aufzugeben.

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