Monopolkommission

Haucap: Schutz vor Macht der Kassen

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Aus Sicht der Monopolkommission sollten Krankenkassen dem Wettbewerbsrecht unterstellt werden. Der Vorsitzende Professor Dr. Justus Haucap fordert von der Regierung eine gesetzliche Anpassung, „um den Schutz vor Marktmacht in der gesetzlichen Krankenversicherung aufrecht zu erhalten“.

Die Anwendung des Kartellrechts auf Krankenkassen werde heute durch verschiedene rechtliche Schranken und Unklarheiten gehemmt oder sogar aufgehoben, sagt Haucap. So nehme für Kassen der Anreiz zu, sich durch wettbewerbsbeschränkendes Verhalten Vorteile am Markt zu verschaffen. „Als Beispiele seien mögliche Absprachen der Kassen bei Beitragserhebung, die Koordination der Kassen auf den Beschaffungsmärkten, die Möglichkeit der Diskriminierung von Anbietern oder unkontrollierte Fusionen zum Aufbau von marktbeherrschenden Stellungen genannt“, so Haucap.

Ausnahmen dürfe es der Monopolkommission zufolge nur in Bereichen geben, in denen die Kassen aufgrund ihres hoheitlichen Versorgungsauftrags zu kollektivem Handeln verpflichtet seien.

 

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