Kartellrecht

Haucap für Kassenkontrolle

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Krankenkassen sollen nach Ansicht der Monopolkommission unter das Kartellrecht fallen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müsse im Verhältnis der Kassen untereinander und im Verhältnis zu ihren Versicherten anwendbar sein. Einen entsprechenden Regierungsentwurf begrüßte der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap, ausdrücklich im Rahmen der Präsentation des 18. Hauptgutachtens.

Ob die Kommission schon derzeit einen Missbrauch von Marktmacht auf Seiten der Kassen beobachte, wollte Haucap auf Nachfrage nicht konkret beantworten. Die Kommission führe keine Sachverhaltsermittlung im Einzelfall durch, dies sei Sache des Bundeskartellamts. Der Kommission fehle für eine genaue Analyse des Marktes die Detailkenntnis, so Haucap.

Anreize für Kassen, sich durch wettbewerbsbeschränkendes Verhalten Vorteile am Markt zu verschaffen, sieht Haucap allerdings schon. Als Beispiel hatte er bereits im Februar mögliche Absprachen bei der Beitragserhebung oder Absprachen auf den Beschaffungsmärkten genannt sowie die Möglichkeit der Diskriminierung von Anbietern.

Ausnahmen dürfe es der Monopolkommission zufolge nur in Bereichen geben, in denen die Kassen aufgrund ihres hoheitlichen Versorgungsauftrags zu kollektivem Handeln verpflichtet seien.

 

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