Pflegeversicherung

Hartz IV muss private Pflege abdecken

, , Uhr

Der Staat muss die private Pflegeversicherung von Hartz IV-Beziehern vollständig bezahlen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) entschieden. Die Ansprüche der Versicherer könnten nicht durch die Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) begrenzt werden.

Die Vorschriften des SGB beschränken den vom Staat zu übernehmenden Beitrag zur privaten Pflegeversicherung auf monatlich 18,04 Euro. Die Gesetzeslage erlaube es Versicherungen aber auch, von Hartz IV-Empfängern Monatsbeiträge bis zu 36,31 Euro zu verlangen. Dies entspricht der Hälfte des Höchstbetrags zur sozialen Pflegeversicherung.

Diese Regelungen haben laut LSG keinen Einfluss auf die privatrechtliche Verträge zwischen Versicherungen und Hartz IV-Empfängern. Diese dürften durch die Differenz nicht zusätzlich belastet werden. Die staatlichen Leistungsträger sollen nun die Lücke schließen und den vollen Beitragssatz erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beim Bundessozialgericht wurde Revision eingelegt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte