Krankenkassen

Hartz-IV-Klagen vor Patientenrechten

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Ein langfristiger Konflikt zwischen Regierung und Opposition um das neue Hartz-IV-Paket könnte auch für Krankenversicherte negative Auswirkungen haben. „Den Gerichten droht eine Flut von Anträgen der Leistungsempfänger auf einstweiligen Rechtsschutz. Das würde ganz klar zulasten von anderen Verfahren gehen“, sagte die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Monika Paulat.

Da es sich bei den Hartz-IV-Verfahren um Eilsachen handele, hätten diese Vorrang vor anderen Klagen - beispielsweise zur Renten- oder Krankenversicherung. „Beides sind aber ebenfalls Bereiche, in denen es um die Sicherung der Existenz geht“, betonte Paulat, die auch Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages ist.

Die Bearbeitungszeit für Klagen von Krankenversicherten oder Rentnern würden damit steigen. „Dabei ist es unser Ziel, die Verfahrensdauer zu verkürzen“, meinte die Juristin. „Aber die Entscheidungen sollen ja auch gründlich und richtig sein.“ Derzeit müssten Kläger im Durchschnitt 15 Monate warten, bis sie bei den Sozialgerichten in Berlin und Brandenburg ein Urteil erhielten. „Auch unser Problem mit den Altfällen wird dadurch nicht kleiner.“ Bereits in diesem Jahr seien die Sozialgericht wegen der vielen Klagen zu Hartz IV personell verstärkt worden.

In diesem Jahr wird es keinen Hartz-IV-Kompromiss mehr geben. Die dazu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe kommt das nächste Mal erst wieder am 7. Januar zusammen. Damit gibt es zum 1. Januar kein neues Gesetz. Dies hatte das Bundesverfassungsgerichts aber gefordert, als es die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Hartz-IV-Empfänger könnten damit gegen die Bescheide der Behörden vorgehen.

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