Die Ärzte haben vorgelegt, jetzt müssen die Apotheker aus Sicht von Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbands der Deutschen Apothekenkooperationen (BVDAK), nachziehen: Digitalisierung sei das Zauberwort zur Zukunftssicherung des Berufsstandes.
Hartmann verweist auf den Fall des Fernbehandlungsverbot: Mit Docdirekt habe die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ein Telemedizinprojekt gestartet, bei dem die Patienten nicht persönlich zum Arzt kommen müssen. Die Ärzte erhalten ein zusätzliches Honorar von 25 Euro pro Patientenkontakt.
Rezepte dürfen die Ärzte für Kassenpatienten zwar noch nicht ausstellen, trotzdem hätte sich Hartmann eine Beteiligung der Apotheker gewünscht: „Man fragt sich, weshalb die Apotheker, denen das Projekt bekannt war, nicht eingebunden wurden.“ Es sei doch längst bekannt, dass ein großer Teil der Bevölkerung heute bereits Online-Medien für Beratungsangebote oder Apps im Gesundheitsbereich nutze.
Die Entwicklung eines Konzepts der „Telepharmazie“ sei überfällig, so der BVDAK. „Wir brauchen Lösungen, die warenwirtschafts- und kooperationsübergreifend für alle stationären Apotheken gelten und an die telemedizinischen Anbieter angeschlossen werden“, so Hartmann, der vor allem die Softwarehäuser der Apotheker in einer Schlüsselrolle sieht.
„Eine überregionale Kundenkarte und eine App für alle stationären Apotheken wären die ideale Umsetzung“, so Hartmann. Apotheker könnten eine hochwertige Struktur zur telepharmazeutischen Betreuung der Patienten aufbauen. Damit würden die Apotheker ihrem Anspruch gerecht, sinnvolle Innovationen in der apothekerlichen Versorgung zu etablieren und das Geschäft nicht den Versendern zu überlassen. ABDA und Kammern müssten dazu ihre Berufsordnungen praxisorientiert weiterentwickeln, ist Hartmann überzeugt.
Eine Berufsgruppe wie die Apotheker stünde bei der fortschreitenden Digitalisierung vor der Wahl: Abwarten, beobachten und am Ende als Verlierer den Anschluss verpassen oder endlich eigene Konzepte im Markt etablieren, wie die auch nicht besonders innovationsfreudigen Mediziner es vormachen – übrigens mit einem Zusatzhonorar.
Auch in Schleswig-Holstein gibt es Bewegung: Ärzte dürfen ihre Patienten dort künftig auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt telefonisch oder per Internet beraten, wenn dies medizinisch vertretbar ist. Die dazu von der Ärztekammer vor knapp einem Monat beschlossene Änderung der Berufsordnung hat das Gesundheitsministerium jetzt genehmigt.
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