BVDAK zum Apothekenstärkungsgesetz

Hartmann: Spahns handwerkliche Fehler

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Berlin -

Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) ist das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Apothekenstärkungsgesetz nicht geeignet, die Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel zu sichern. Verbandspräsident Dr. Stefan Hartmann sieht daher „dringenden Nachbesserungsbedarf“. Darüber hinaus begrüßt der BVDAK jedoch die Intention des Gesetzes zur Stärkung der Apotheken vor Ort.

Der BVDAK bezweifelt allerdings, dass diese Zielsetzung mit dem Entwurf erreicht werden kann. Obgleich das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln Gegenstand des Koalitionsvertrages sei, sei es politisch offenkundig nicht mehr mehrheitsfähig, heißt es in einer Stellungnahme des BVDAK. Daher solle die bestehende Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Apotheken nunmehr durch die Erzeugung von Gleichpreisigkeit beendet werden. „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verfolgt damit zwar nicht die für die Vor-Ort-Apotheken beste Lösung, jedoch begrüßt der BVDAK die Bemühungen um die Gleichpreisigkeit. Aber wenn dieser Weg eingeschlagen wird, dann muss er auch konsequent beschritten werden und im Resultat tatsächlich zu Gleichpreisigkeit und damit fairen Wettbewerbsbedingungen führen“, so Dr. Stefan Hartmann.

Genau dieses Ziel wird nach Ansicht des BVDAK jedoch mit dem im Referentenentwurf enthaltenen Maßnahmen nicht erreicht werden, weshalb dringender Nachbesserungsbedarf an dem bisherigen Entwurf existiert. Insbesondere die Aufhebung der Vorschrift im Arzneimittelgesetz, nach der sich auch ausländische Versandapotheken dem deutschen Arzneimittelpreisrecht zu unterwerfen haben, sei nochmals zu überdenken. Der BVDAK hält dies europarechtlich für durchaus vertretbar.

„Die Vielzahl an weiteren, positiven Aspekten des Gesetzentwurfes tritt aufgrund der vorgenannten handwerklichen Mängel im Bereich der Erzeugung von Gleichpreisigkeit jedoch leider in den Hintergrund“, so BVDAK-Präsident . Als positiv bewertet der BVDAK unter anderem die Stärkung der freien Apothekenwahl im Zusammenspiel mit der Novellierung der Vorgaben zum Botendienst. Damit vereinfachten sich die Möglichkeiten, um Kunden respektive Patienten ein höheres und an modernen Gegebenheiten orientiertes Servicelevel anbieten zu können. Dies stärke die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Vor-Ort-Apotheken.

Ferner begrüßt der BVDAK, dass Vor-Ort-Apotheken, die Interesse daran zeigen, die Möglichkeit eingeräumt wird, zunächst im Rahmen von Modellprojekten Grippeimpfungen durchführen zu können. Auch begrüßt der BVDAK grundsätzlich, dass pharmazeutische Dienstleistungen zukünftig honoriert werden sollen. Allerdings sei fraglich, wie die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung in Praxis sinnvoll ausgestaltet werden soll. Denn es bleibe im Vagen, welche Dienstleistungen angeboten werden sollten, ob diese dann nachgefragt würden und ob diese mit dem dafür vorgesehenen Budget überhaupt betriebswirtschaftlich sinnvoll angeboten werden könnten. Insofern fordert der BVDAK, diesen Aspekt ebenfalls nochmals handwerklich zu überdenken.

Wie der BVDAK wird auch die ABDA für die Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium am 23. Mai eine Stellungnahme abgeben. Darin wird die ABDA den kompletten Erhalt des § 78 Arzneimittelgesetzes fordern. Deutschlands Apotheker begrüßten die Absicht des Bundesgesundheitsministeriums, die Apotheken vor Ort zu stärken, teilte die ABDA nach der Sonder-Mitgliederversammlung am 2. Mai mit. Wesentliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels seien der Erhalt und die Stärkung der Gleichpreisigkeit für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel. „Deswegen muss auf die vom Ministerium vorgesehene Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz verzichtet werden, wenn die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung der Apotheken vor Ort tatsächlich erreicht werden soll.“

In der ABDA-Stellungnahme zum Referentenentwurf werde man die Defizite des Referentenentwurfs beschreiben und klare Alternativen benennen. Die Arzneimittelpreisverordnung sei einer der wichtigsten Eckpfeiler der Arzneimittelversorgung in Deutschland und müsse deshalb auch europarechtlich abgesichert werden. Die Gleichpreisigkeit für rezeptpflichtige Medikamente dürfe nicht nur für gesetzlich versicherte Patienten gelten, sondern auch für Privatversicherte und Selbstzahler.

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