BVDAK lehnt AOK-Sparpläne ab

Hartmann: Kassen müssen eigene Effizienzprobleme lösen

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Berlin -

Schon drei Tage nach der Bundestagswahl veröffentlichte der AOK-Bundesverband sein „Sofortprogramm der AOK-Gemeinschaft für 2025“. Darin schlägt die Kasse verschiedene Maßnahmen vor, um die wachsende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der GKV zu schließen – darunter auch Änderungen bei der Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL). Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) erkennt zwar grundsätzlich die Notwendigkeit von Reformen an, widerspricht jedoch ausdrücklich einer Kürzung der pDL-Mittel.

Der AOK-Bundesverband verfolgt in seinem Programm durchaus berechtigte Anliegen. So solle beispielsweise der Bund die Kosten für versicherungsfremde Leistungen, wie die Beitragspauschalen für Bürgergeldbeziehende, übernehmen.

„Angesichts der rasanten Zunahme hochpreisiger Arzneimittel suchen die GKV-Verantwortlichen sehr schnell nach Einsparungen im Arzneimittelbereich, wie der Anhebung des Herstellerabschlags auf 16 Prozent und der Rückwirkung des Erstattungsbetrages für Arzneimittel nach dem AMNOG-Verfahren“, kommentiert Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des BVDAK.

pDL sparen Kosten

„Einer Streichung der Umlage für pharmazeutische Dienstleistungen über den Festzuschlag und Umstellung auf Direktabrechnung, sowie einer Rückführung nicht verausgabter Mittel für pDL vom Nacht- und Notdienstfonds an den Gesundheitsfonds mit anschließender Verteilung auf die Krankenkassen widersprechen wir entschieden.“

Gerade durch die honorierten pDL in den Apotheken vor Ort spart die Krankenversicherung jedes Jahr erhebliche Kosten an anderer Stelle. Die präventiven und beratenden Angebote führen zu besserer Compliance der Patienten, weniger Krankenhauseinweisungen und einer verbesserten individuellen Vorsorge.

„Darüber hinaus ist die Honorierung dieser Leistungen der Apotheken bewusst auch mit dem Ziel eingeführt worden, die Gesundheitsversorgung vor Ort zu erhalten und zu stärken, indem die Apotheken zusätzlich zu dem seit mehr als zehn Jahren nicht erhöhten Fixhonorar pharmazeutische Dienstleistungen abrechnen können“, erläutert Hartmann. Deren Abrechnung über den etablierten Weg, den Nacht- und Notdienstfonds (NNF), laufe absolut reibungslos. „Deshalb lehnen wir die Einführung einer Direktabrechnung ab“, betont Hartmann.

Verwaltungskosten der Kassen

Durch die Rückführung nicht verausgabter Mittel vom NNF an den Gesundheitsfonds erwarteten die 95 GKVen gemeinsam Einnahmen von 500 Millionen Euro. Gleichzeitig verursachten sie durch ihre 95-fach redundanten Verwaltungsstrukturen jährliche Aufwendungen von 17 Milliarden Euro.

„Die geforderten Maßnahmen für mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sollten die Mitglieder des AOK-Bundesverbandes beziehungsweise aller GKVen gleich in ihren eigenen Strukturen umsetzen. Ansonsten werden selbst 500 Millionen Euro nur ein Tropfen auf einen heißen Stein“, fordert Hartmann.

Statt einer Rückführung sollten die Mittel in sinnvolle, pDL-bezogene Maßnahmen für Apotheken fließen. Denkbar seien die Finanzierung zusätzlicher AMTS-Manager, unterstützender Software oder baulicher Maßnahmen zum Ausbau des erforderlichen Beratungsraums. Zudem könnten weitere bislang selbstverständlich erbrachte Apothekendienstleistungen in den Bereich der honorierten pDL aufgenommen werden, um nachhaltige, leistungsbezogene Effekte zur Stärkung der Apotheken vor Ort zu erzielen.

„Die AOKen machen es sich sehr einfach. Sie fordern Beiträge vom Bund, von den Leistungserbringern und den Herstellern. Eine ganze Reihe von Maßnahmen für mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird formuliert, ohne die eigenen, oft ineffizienten Verwaltungsstrukturen anzugehen“, kritisiert Hartmann. Die im NNF aufgelaufenen pDL-Mittel müssten ebenso schnell wie nachhaltig zur Unterstützung ortsnaher Apotheken eingesetzt werden.

Schnelle und nachhaltige Unterstützung

„Wir brauchen keine sinnlose Rückzahlung an die Krankenkassen, wir brauchen eine schnelle, effektive und nachhaltige Unterstützung für die betriebswirtschaftlich am Limit arbeitenden Apotheken. Diskussionen darf es allenfalls darüber geben, wie die Kollegen konkret unterstützt werden“, sagt Hartman.

Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl hatte die Abda die Gesundheitspolitiker aller Parteien darauf hingewiesen, dass die immer schneller sinkende Zahl der Apotheken gravierende Folgen für die flächendeckende Gesundheitsversorgung der Bürger habe. Soforthilfemaßnahmen, bevor eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung erfolgen könne, seien von der Mehrheit der Gesundheitspolitiker ausdrücklich begrüßt worden.

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