Hartmann: Gröhe muss Zyto-Ausschreibung stoppen APOTHEKE ADHOC, 05.08.2016 10:54 Uhr
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) erwartet von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf dem Deutschen Apothekertag ein klares Nein zur Ausschreibungspraxis bei Hilfsmitteln und Zytostatika. Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich als auch in der Zyto-Versorgung seien aufgrund bisheriger Erfahrungen grundsätzlich ungeeignet, weil sie die Qualität der Versorgung aus Kostengründen vernachlässigten, Anbietervielfalt verhinderten und gerade bei Hilfsmitteln das Patientenwahlrecht beeinträchtigten.
In der Zyto-Versorgung drohe für Krebspatienten sogar eine Unterversorgung und ein Verlust der freien Apothekenwahl. „Der BVDAK unterstützt die kritische Position von ABDA, ADKA, BVKA, Ärzten, Krankenhäusern der IG-Hilfsmittelversorgung und der BVMed nachdrücklich. Kürzlich hatten auch die Gesundheitsminister der Länder exklusive Zyto-Ausschreibungen kritisiert. Wenn sich nahezu alle Praktiker der Ausschreibungspraxis entgegenstellen, bleibt es unverständlich, warum der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe diese Verfahrensweise nicht stoppt“, so der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann.
Ziel der Verbände müsse es sein, die Politik vom Nutzen des Verhandlungsverfahrens zu überzeugen, um damit auf Ausschreibungen verzichten zu können. BMG-Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU) habe bei der mangelhaften Inkontinenzversorgung die Einsicht gewonnen, dass Qualität ohne Preisaufschlag nicht möglich sei. Hartmann: „Diese Erkenntnis wünschen wir uns auch bei Minister Gröhe – am besten mit einer klaren Aussage auf dem deutschen Apothekertag.“
Bei Zyto-Ausschreibungen dürften die etwa 300 herstellenden Apotheken zur Zeit nur auf die Unterstützung der Opposition im Bundestag hoffen. „Muss es erst zu Problemen bei wenigen weit entfernten Anbietern kommen, bevor die Politik die Patienteninteressen höher bewertet als einige hunderttausend Euro Kassenersparnis pro Jahr?“, fragt der BVDAK-Vorsitzende.
In der Inkontinenzversorgung sei es mittlerweile offensichtlich und könne von niemandem mehr bestritten werden, dass die Ausschreibungen zu nachhaltigen Qualitätsverschlechterungen geführt haben. Ausschreibungen weiterhin aufrechterhalten zu wollen, bei gleichzeitigem Qualitätsanspruch, sei ein Widerspruch in sich selbst.