Apothekenstärkungsgesetz

Hartmann: Ein bisschen Lob für Spahn

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Berlin -

Ob das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebrachte Apothekenstärkungsgesetz wirklich die Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel sichert, wird von vielen Seiten stark bezweifelt. Auch Dr. Stefan Hartmann, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), sah den Gesetzentwurf von Beginn an kritisch. Nun begrüßt der Verband die juristischen Nachbesserungen des Bundesgesundheitsministeriums und sieht Spahn auf dem richtigen Weg.

Das geplante Rx-Boni-Verbot gilt als zentraler Bestandteil des Apothekenstärkungsgesetzes. Damit das Gesetz auch dem Europarecht entspricht, mussten Spahn und sein Ministerium juristisch noch einmal nachjustieren. Gesetzlich Versicherte sollen fortan für verschreibungspflichtige Arzneimittel den gleichen Preis zahlen, egal, ob sie diese vor Ort in der Apotheke oder über eine europäische Versandapotheke bestellen. Hartmann lobte die Nachbesserungen und das Bemühen Spahns, sieht die Arbeit aber noch nicht getan: „Die Arzneimittelpreisbindung sollte nicht nur für in- und ausländische Versandapotheken, sondern genauso für gesetzlich Versicherte und Privatversicherte gelten“, heißt es vom Verband.

Ferner begrüßt der Verband die Honorierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen. Hierfür hatte Spahn ein Budget von 150 Millionen Euro vorgesehen. Dennoch will der BVDAK die genaue Ausgestaltung der Regelung abwarten und weiter kritisch begleiten. Schließlich sei noch die Frage offen, welche weiteren Dienstleistungen die Apotheken vor Ort bieten könnten, um die flächendeckende Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Die Durchführung von Grippeimpfungen in Apotheken, automatisierte Ausgabestationen oder der verstärkte Botendienst der Vor-Ort-Apotheke stärkten die wohnortnahe Medikamentenversorgung, so Hartmann. Zum Botendienst sagte er: „Damit vereinfachen sich die Möglichkeiten, um den Patienten ein höheres und an modernen Gegebenheiten orientiertes Servicelevel anbieten zu können.“

Die Anhebung der Notdienstgebühr sei zudem ein fairer Ausgleich für immer mehr bürokratischen Aufwand. Hartmann mahnte abschließend zu einer aktiven Zukunftsgestaltung: „Apotheken können sich endlich auf die neuen Dienstleistungsangebote vorbereiten und an der digitalen Veränderung des Apothekenmarktes mitwirken.“

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