Hartmann: Arzneimittelautomaten sichern Versorgung Lothar Klein, 15.09.2020 12:17 Uhr
Mit dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in begrenztem Umfang automatisierte Ausgabestationen für Arzneimittel zulassen – zwischen den üblichen Abholfächern und dem Modell Visavia. Dagegen protestiert die Abda. Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hingegen begrüßt diese Idee als Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung.
In Artikel 3 des VOASG heißt es, automatisierte Ausgabestationen sind zur Bereitstellung, Aushändigung und Ausgabe von Arzneimitteln nur zulässig, wenn sie sich innerhalb der Betriebsräume einer Apotheke befinden, einen Zugriff von außen für den Empfänger ermöglichen, sofern eine Ausgabe außerhalb der Betriebszeiten dieser Apotheke vorgesehen ist, und erst durch Personal dieser Apotheke bestückt werden. Zuvor muss eine Beratung des Patienten erfolgt sein, dies kann auch per Telekommunikation geschehen. Der Apotheker muss das Rezept vor der Abgabe wie immer prüfen. Eine Ausgabe von Bestandsware ist aus dem Kommissionierer oder gar einem Lager einer Versandapotheke soll damit ausgeschlossen werden.
Der BVDAK unterstützt Spahn bei dieser Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) grundsätzlich. „Der Einsatz solcher, automatisierter Abgabestationen ermöglicht es Apotheken insbesondere, den Verbrauchern den Zugang zu den Arzneimitteln außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zu gewährleisten“, so der Verband. Nicht zuletzt aufgrund der immer häufiger auftretenden Schwierigkeiten bei der Arzneimittelversorgung aufgrund der Lieferengpässe, bedürften Vor-Ort-Apotheken der Flexibilität, auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten ihren Kunden den Zugang zu Arzneimitteln zu gewährleisten.
Entscheidendes Kriterium ist aus Sicht des BVDAK, dass diese Einrichtungen sich innerhalb der Betriebsräume befinden. Nur so könnten Auswüchse, wie etwa der jüngst durch den Bundesgerichtshof (BGH) gestoppte Versuch von DocMorris, in Hüffenhardt einen autonomen Abgabeautomaten zu etablieren, verhindert werden. Um jedoch derartige Modelle sicher zu unterbinden, hält der BVDAK die Regelung in dem Änderungsvorschlag für nicht ausreichend. Denn dort heiße es, dass automatisierte Ausgabestationen zur Bereitstellung, Aushändigung und Ausgabe von Arzneimitteln für den zugelassenen Versandhandel mit Arzneimitteln zulässig sind, wenn sie bestückt werden, nachdem die weiteren dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Insoweit bleibe offen, was ein Bestücken im Sinne dieser Vorschrift sei.
Auch wenn eine solche Ausgabestation bei Versandapotheken nicht an die Betriebsräume gebunden sein müsse, so sei jedoch zu fordern, dass ein Bestücken voraussetzt, dass das aus dem Bestand der Apotheke ausgesonderte Präparat durch pharmazeutisches Personal vor dieser Bestückung geprüft wird. Ohne eine solche Klarstellung stehe zu befürchten, dass ein Bestücken auch dann angenommen wird, wenn dies automatisch und damit ohne Kontrolle durch eine natürliche Person erfolge.
Im Gesetzentwurf fänden sich weitere Ansätze, die zumindest in eingeschränktem Maße die Wettbewerbsfähigkeit der Vor-Ort-Apotheke stärkten. Diese seien jedoch „bei weitem nicht ausreichend“. Die Vor-Ort-Apotheken hätten in den vergangenen Monaten Außergewöhnliches geleistet. Durch den unermüdlichen Einsatz der inhabergeführten Apotheken, die regelmäßig in den Gemeinden verankert seien, sei nicht nur die Arzneimittelversorgung aufrechterhalten worden, sondern darüber hinaus, insbesondere zu Beginn der Pandemie, die Gesundheitsversorgung insgesamt, schreibt der BVDAK in seiner Stellungnahme zum VOASG. Hervorzuheben sei die – dank der schnellen Reaktion des Bundesfinanzministeriums ermöglichte – Herstellung von Desinfektionsmitteln, mit denen Arztpraxen, Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen versorgt werden konnten.
Der BVDAK fordert, nachdem die Vor-Ort-Apotheken ihre Leistungsfähigkeit und ihre Leistungsbereitschaft in dieser schwierigen Situation eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben, sie stärker in die Gesundheitsversorgung insgesamt einzubinden.
Die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat laut BVDAK eine Reihe von Erleichterungen für den Betrieb der Vor-Ort-Apotheke gebracht, die über die begrenzte Dauer dieser Verordnung hinaus festgeschrieben werden sollten. Hierzu gehört insbesondere die separate Vergütung des Botendienstes der Apotheke, der sich seit der beschlossenen Liberalisierung im vergangenen Jahr vollumfänglich bewährt habe.
Der BVDAK fordert, dass die Vergütung des Botendienstes über den 30. September hinaus festgeschrieben wird. Insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen der Zugang zur allgemeinen Versorgung für Teile der Bevölkerung aufgrund der fehlenden individuellen Mobilität erschwert sei, werde auf diesem Wege ein persönlicher Kontakt zwischen den Heilberuflern auf der einen Seite und den Patienten auf der anderen Seite gefördert und damit sichergestellt.
Nachbesserungen fordert der BVDAK bei den Modellprojekten zu Grippeschutzimpfungen. Diese Regelungen funktionierten in der Praxis nicht, da es viel zu wenige Modellprojekte gebe. Nicht zuletzt die Erfahrungen mit der aktuellen Pandemie zeigten, dass die Bevölkerung bereit sei, für eine hochwertige Gesundheitsversorgung selbst zu zahlen. Statt die Umsetzung durch schwierige Verhandlungen über Vereinbarungen mit den Krankenkassen zu verschleppen, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Modellprojekte auf Selbstzahlerbasis, die durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden kontrolliert und genehmigt werden, anzubieten, so der BVDAK.
Die kommenden Monate und wahrscheinlich Jahre würden davon geprägt sein, mit dem Virus zu leben. Der BVDAK könne daher nicht nachvollziehen, warum die im Moment entwickelten Antikörpertests nicht über Apotheken abgegeben werden dürften. Die Vor-Ort-Apotheken gewährleisteten durch ihre Verfügbarkeit und ihre Kompetenz, dass die Verbraucher schnell und umfassend versorgt werden könnten. Um den sich aus der Pandemie ergebenden Einschränkungen zu begegnen, sei eine stärkere Einbindung der Apotheke erforderlich, die in diesem Zusammenhang auch das Recht umfasst, derartige Antikörpertests an Kunden abzugeben.
Der BVDAK sehe mit Sorge, dass die Besonderheit des „Gutes Arzneimittels“ durch die ausdrückliche Zulassung von Rabatten und Boni außerhalb des Selbstleistungsprinzips verloren geht. Dies führe wirtschaftlich zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Vor-Ort-Apotheken, gesellschaftspolitisch zu einer Bagatellisierung von Arzneimitteln. Die Bagatellisierung von Leistungen und Produkten im Gesundheitswesen sei gefährlich. Um die sich so ergebenden Wettbewerbsverzerrungen zumindest teilweise aufzufangen, sei zum einen eine Ausweitung der Kompetenzen von Apotheken in der Gesundheitsversorgung zu fordern. Zum anderen seien die Erleichterungen, so wie sie im Rahmen der Pandemie vorübergehend eingeführt wurden, dauerhaft festzuschreiben, da sie sich bewährt haben und die Wettbewerbsfähigkeit der Vor-Ort-Apotheken stärken.