Antigentests

Hartmann: 60 Cent statt 40 Cent

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Berlin -

Mit einer Verordnung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Handelsspannen von Großhändlern und Apotheken bei der Abgabe von Sars-CoV-2-Antigentests deckeln. „Es werden einheitliche Festzuschläge für Großhandel, Apotheken und sonstige Leistungserbringer in Höhe von 40 Cent pro PoC-Antigen-Test zuzüglich Umsatzsteuer festgelegt“, so die Verordnung. Diesen Betrag hält BVDAK-Chef Dr. Stefan Hartmann für zu gering: „Der einheitliche Aufschlag von 0,40 Euro ist undifferenziert und spiegelt nicht die Praxis und die Beratungsleistung in der Apotheke wider.“

Für den Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) können die Antigentests von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona-Infektionsketten und damit für die Verhinderung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen sein. Anders als etwa in Großbritannien dürften deutsche Apotheken aber immer noch keine Antigentests an Endverbraucher verkaufen.

Für Hartmann ist dies vollkommen unverständlich: „Es wird allerhöchste Zeit, dass die behindernden Gesetze und Verordnungen schnellstmöglich geändert werden.“ Seiner Ansicht nach ist es unkompliziert, wenn die Abgaberegelungen für einen Antigentest in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) festgehalten werden, um Apotheken den Verkauf zu gestatten.

Die vom BMG nun vorgelegte Antigentest-Preisverordnung bewertet der BVDAK grundsätzlich positiv, sieht aber auch Änderungsbedarf bei der Preisgestaltung. „Wir begrüßen zunächst den Bezug ausschließlich über den Pharmagroßhandel“, so Hartmann. Richtig sei auch die Einschätzung des BMG, dass mit der Preisregelung sichergestellt werde, dass Leistungserbringer wie etwa die Apotheken von der Möglichkeit zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests Gebrauch machten und nicht aus finanziellen Gründen davon Abstand nehmen würden.

Bei 40 Cent pro Test ergibt sich aufgrund der aktuellen Packungsgrößen mit 20, 25 und mehr PoC-Antigen-Tests ein Festzuschlag von mindestens 8 Euro pro Packung zuzüglich Umsatzsteuer. Das ist dem BVDAK zu undifferenziert. Hartmann schlägt deshalb folgende Regelung vor: „Bei einzelverpackten Antigentests, also beim Verkauf eines einzelnen Tests an einen Patienten zur Selbstmessung, sollte der Aufschlag höher sein, da dessen Anwendung wirklich erklärungsbedürftig ist. 2,65 Euro netto könnte ein akzeptabler Preis sein. Bei mehrfach verpackten Antigentests sollte der Aufschlag pro Test nicht 0,40 Euro, sondern 0,60 Euro netto als durchaus für angemessen gelten. Diese Preisspannen sollten für den Großhandel und für die Apotheken gelten.“

 

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