EuGH-Spezial

Harmonisierung durch die Hintertür Patrick Hollstein, 05.09.2008 14:26 Uhr

Berlin - 

„Das, was der EU-Kommission vorschwebt, ist eine Reduzierung der Beteiligung der Mitgliedsstaaten bei der Arzneimittelversorgung auf ein äußerst geringes Maß: Wir dürfen hier gerade 15 Minuten lang sprechen. Eine größere Revolution der Rechtsordnung der EU ist kaum möglich.“ Der Vertreter der spanischen Regierung, Fernando Díez Moreno, nutzte sein Plädoyer zugunsten des Fremdbesitzverbotes für Grundsatzfragen zur EU-Politik. „Die EU-Kommission fordert die indirekte Harmonisierung dessen, was sie direkt nicht harmonisieren kann, weil ihr dazu die Zuständigkeit fehlt“, so Moreno in seiner Kritik am Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien.

Der Anwalt der spanischen Regierung fragte die Kommission, woher sie das Recht nehme, solche Vorschläge zu machen. Weder Sachverständige noch Politiker aus EU und den Mitgliedsstaaten oder sogar Apothekerverbände und Verbraucher seien konsultiert worden. Insofern sei der Vorschlag der Kommission nicht mehr als eine Idee, von der man noch nicht einmal wisse, wo sie entsprungen sei: „Ist dies die Idee eines Beamten, der eines morgens mit einem Lichtblick aufgewacht ist?“

Neben der Frage der Zuständigkeit warf Moreno auch die Frage nach der Verantwortung auf: „Was ist, wenn das System nicht funktioniert? Wer haftet, wenn die Kosten steigen? Wer kontrolliert die Organisation des Systems?“ Laut Moreno ist die Kommission ohnehin den Beweis der Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem gegenwärtigen System schuldig.

Der Spanier appellierte an die EU-Richter: „Die Kommission hat sich einen Vorschlag ausgedacht und beauftragt sie mit der Harmonisierung, da sie selbst keine Zuständigkeit hat. Aber das ist keine Aufgabe, die der EG-Vertrag auf den Gerichtshof übertragen hat.“

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