Kassenabschlag

Hansmann fordert Fairness von Kassen APOTHEKE ADHOC, 05.11.2012 10:56 Uhr

Aufruf zur Fairness: Der Vize des LAV Niedersachsen, Uwe Hansmann, erinnert die Krankenkassen an ihre gesetzliche Pflicht, den Kassenabschlag zu verhandeln. Foto: LAV Wyrwa
Berlin - 

Der Vize des Apothekerverbandes Niedersachsen, Uwe Hansmann, ist verärgert über die Haltung der Krankenkassen in den Verhandlungen zum Kassenabschlag 2013. Hansmann erinnert den GKV-Spitzenverband an seine gesetzliche Pflicht, den Abschlag mit den Apothekern zu verhandeln: „Alle Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung liegen von branchenkundigen Steuerberatern testiert vor – man muss sie nur auch lesen wollen. Und eben genau hier fängt die Pflicht für die GKV-Vertreter an, aus der wir sie nicht heraus lassen werden“, so Hansmann.

In der vergangenen Woche hatten die Krankenkassen erneut die Glaubwürdigkeit der von den Apothekern vorgelegten Zahlen zu den Kostenentwicklungen hinterfragt. Der GKV-Spitzenverband hatte daher vorgeschlagen, einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Mit der Erhöhung des Fixhonorars sei die Apothekervergütung ohnehin ausreichend angepasst worden, so das Argument des Kassenverbandes.

Man habe eine solche Reaktion erwarten können, so Hansmann. „Dass es aber so niveaulos und unkorrekt seitens der Kassen abläuft zeigt einmal mehr, welch Geistes Kind hinter dieser aus Mitgliedsbeiträgen gespeisten Führungskaste steckt.“

Hansmann erinnert an den bürokratischen Aufwand, die die Apotheken für die Kassen schultern. So sei die Umsetzung der Rabattverträge komplett den Apotheken auferlegt, „die diese in hervorragender Weise unter Aufbietung erheblicher finanzieller und vor allem personeller Mittel für die GKV erledigen“. Auch in der Hilfsmittelversorgung gebe es „überbordende bürokratische Anforderungen“.

Die Unterhändler des GKV-Spitzenverbandes ruft Hansmann daher zur Kooperation auf: „Wenn Sie es mit dem Wort 'Verhandlung' ernst meinen, dann erkennen Sie den durch ein gesetzlich bestelltes Schiedsverfahren seinerzeit festgelegten Basiswert von 1,75 Euro für den Abschlag endlich an und seien Sie ein fairer Vertragspartner.“