Hanke: Politik droht Abda wegen FFP2-Rabatten APOTHEKE ADHOC, 20.01.2021 13:59 Uhr
Drohen den Apothekern künftig Honorareinbußen, weil sie jetzt Rabatte bei der Maskenverteilung geben? Das insinuiert zumindest die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (AKBW). Laut deren Rundschreiben hat die Politik der Abda damit gedroht, die Apotheker bei Forderungen nach Honorarerhöhungen künftig abblitzen zu lassen.
Noch immer kommen die Coupons zum Bezug von sechs FFP2-Masken in Phase 2 eher schleppend in den Apotheken an. Ob regionale AOK oder große Ersatzkasse – viele Versicherte warten noch immer auf ihre Berechtigungsscheine. „Die große Abgabewelle steht uns also erst noch bevor“, weiß man auch bei der AKBW.
Auch bei der Kammer befasst man sich derzeit intensiv mit der Frage befassen, ob die Apotheker auf die vorgesehene Eigenbeteiligung von 2 Euro verzichten dürfen. „In der Formulierung der Coronavirus- Schutzmaskenverordnung sehen einige Apotheker anscheinend Spielraum und somit Wettbewerbsmöglichkeiten.“ Tatsächlich handelt es sich bei der Eigenbeteiligung nicht um eine gesetzliche Zuzahlung und bei den Masken nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel. Entsprechend sind sich die Juristen einig, dass es zumindest nicht illegal ist, dem Kunden die 2 Euro zu erlassen.
So muss denn auch die Kammer feststellen, dass die Verordnung auch keinerlei Sanktionen bei Zuwiderhandlung gegen den Paragraphen mit der Eigenbeteiligung vorsieht“. Nicht verboten also, aber alles andere als gern gesehen, wie AKBW-Präsident Dr. Günther Hanke weiter ausführt. Die Problematik sei bereits bei den Politikern angekommen und löse „völliges Unverständnis“ aus. Der Tenor dieser Gespräche laut Hanke: „Dann habt ihr es also nicht nötig und wir werden zukünftig sehr restriktiv bei Wünschen nach mehr Honorar sein.“ Der Kammerpräsident nennt keine Namen, lässt aber blicken. „Dies wurde im ABDA-Gesamtvorstand bereits so konkret berichtet.“
Hanke steht damit in einer Reihe von Kammerpräsidenten, die sich gegen die Rabattaktionen aussprechen, zuletzt eindringlich die Berliner Amtskollegin Dr. Kerstin Kemmritz. Zwar habe er die kaufmännischen Entscheidungen der Mitglieder nicht zu bewerten, so Hanke, dennoch erinnert er an daran, dass man als Heilberufler an seiner „Glaubwürdigkeit und politische Zukunft“ denken müsse.
Hanke führt aus, was er damit meint: „Wir kämpfen ständig für die Gleichpreisigkeit und ein auskömmliches Apothekenhonorar bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch bei PKV-Patienten und Selbstzahlern sowie für ein Bonus- beziehungsweise Rabattverbot, aber unterbieten uns dann gegenseitig, ohne Rücksicht auf Verluste, bei der Maskenabgabe während einer Pandemie? Wie sollen wir als Apothekerschaft die Gleichpreisigkeit einfordern, wenn wir sie nicht einmal bei einer dem Gemeinwohl verpflichtenden Aktion vorleben, die von den Kassen bezahlt werden muss?“ Als Kammerpräsident spreche er sich daher „gegen jegliche Art von ‚Gratismaskenaktionen‘“ aus.
Die meisten Apotheken nehmen laut einer aposcope-Umfrage die 2 Euro Eigenbeteiligung bei der Abgabe der FFP2-Masken ein (80 Prozent). Darin enthalten sind allerdings 12 Prozent, die stattdessen eine kleine Zugabe zu den Masken packen – von Handcreme oder Desinfektionsmittel war zu hören. In Ausnahmefällen (3,6 Prozent) wird die „Zuzahlung“ kassiert, dafür gibt es zusätzliche Masken. Nur jeder Zehnte gab in der aposcope-Umfrage an, den Eigenanteil generell zu erlassen.
Die Hälfte der Teilnehmer findet es schlicht „unseriös“ den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil zu streichen. Weitere 41 Prozent empfinden ein solches Verhalten als „unkollegial“. Andere äußern Verständnis für die Rabattaktionen, man müsse schließlich mit den Versandhändlern mithalten. Im Online-Geschäft ist der Erlass des Eigenanteils tatsächlich Standard, zuweilen gibt es zusätzlich noch weitere Masken gratis dazu.