Apothekenstärkungsgesetz

Handelsblatt: „Mächtige Apothekerlobby“ hat sich verrechnet

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Berlin -

Das Handelsblatt hat sich heute ausgiebig Bundesgesundheitsminister Jens Spahns (CDU) geplantem Apothekengesetz gewidmet – und gibt ihm kaum eine Chance, irgendwann in Kraft zu treten. Tenor des Beitrags: Spahn habe darin „der mächtigen Apothekerlobby“ nachgegeben und sich auf eine europarechtliche Kamikaze-Mission begeben. Es werde ihm wohl ergehen, wie seinen CSU-Kollegen mit ihrer PKW-Maut für Ausländer. Dass erst das Kabinett Spahn zu einer Rückabsprache mit der EU-Kommission bewegte, ist dabei aber nicht ganz zutreffend.

Weit sei Spahn der Apothekerschaft entgegengekommen, „sehr weit sogar“, befindet das Handelsblatt. Zwischen den Zeilen steht: zu weit. Denn die renommierte Wirtschaftszeitung sieht Spahn auf dem Weg in „politisch wie juristisch vermintes Gelände“: Der Streit um die Versandapotheken drehe sich nämlich nicht nur um eine flächendeckende Arzneimittelversorgung, sondern vielmehr um die „Umbrüche durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen, um Besitzstandswahrung der mächtigen Apothekerlobby auf der einen und das Profitstreben von börsennotierten Onlineanbietern auf der anderen Seite“.

Auf Druck der Apothekerverbände habe Spahn sich darauf eingelassen, ausländischen Versendern die Boni zu verbieten – sei sich aber bewusst, dass die Chancen schlecht stehen, die Überführung der Abgabepreise von Arzneimittelrecht ins Sozialgesetzbuch durchzubekommen. Entsprechend lese sich der Kabinettsentwurf „wie eine Verteidigungsschrift für ein mögliches EuGH-Verfahren“. Tatsächlich argumentiert das BMG im Kabinettsentwurf, die Aufgabe einheitlicher Apothekenabgabepreise bei der Versorgung von Versicherten der GKV mit Arzneimitteln würde nicht nur das Sachleistungsprinzip in Frage stellen, „sondern auch das Solidaritätsprinzip als eines der tragenden Strukturprinzipien des GKV-Systems und damit insgesamt die Intaktheit des Gesundheitswesens“.

Durch Rx-Boni würde das Solidaritätsprinzip unterwandert, da das Geld nicht mehr der Solidargemeinschaft zugute käme, so die Argumentation. „Zur Aufrechterhaltung des Solidaritätsprinzips in der GKV soll daher kein Preiswettbewerb zwischen Apotheken um gesetzlich Versicherte bei der Abgabe von Arzneimitteln im Wege der Sachleistung stattfinden.“ Dass diese Verteidigung in Brüssel überzeugend ankommt, glaubt man beim Handelsblatt hingegen nicht.

„Ich halte das für eine vorsätzliche Umgehung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs“, zitiert die Zeitung den Wirtschaftsrechtsexperten Professor Dr. Dirk Uwer von der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller. „Die EU-Kommission kann das definitiv nicht durchgehen lassen.“ Es bestehe wieterhin ein unzulässiger Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit. Verfassungsrechtliche Probleme kämen dann noch hinzu: „Inländische Versandapotheken, die auf den einheitlichen Apothekenabgabepreis verpflichtet bleiben, könnten sich auf eine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsfreiheit berufen“, so Uwer.

Auch im Kabinett weiß man das und habe die europarechtlichen Bedenken nicht fallengelassen, schreibt das Handelsblatt unter Verweis auf Ministeriumskreise. Mit anderen beteiligten Ressorts, namentlich Justiz, Finanzen und Wirtschaft, sei deshalb vereinbart worden, „dass sich Vertreter der Bundesregierung mit der Kommission über den Gesetzesentwurf austauschen und die Ergebnisse dieses Austauschs im weiteren verfahren berücksichtigt werden“. Diese Konzession habe Spahn machen müssen, heiße es aus dem Justizministerium.

Bereits Ende April – lange vor dem Kabinettsentwurf – hatte das BMG auf Nachfrage bestätigt, dass wegen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens eine solche Rücksprache mit der Kommission geplant ist. Sobald die Ressortabstimmung abgeschlossen ist, werde die Bundesregierung den Gesetzentwurf unaufgefordert an die Europäische Kommission übermitteln, hieß es damals in einer formellen Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission. Demnach werde die Bundesregierung die Kommission über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens informieren und ihr bei Bedarf für ein Gespräch zur Erläuterung des Gesetzentwurfs gerne zur Verfügung stehen.

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