Preisverhandlungen

Handbuch für Industrie und Kassen

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Ab kommendem Jahr müssen Hersteller und Krankenkassen über die Preise für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen verhandeln. Nach langem Hin und Her haben sich gestern die Pharmaverbände und der GKV-Spitzenverband auf die Vorgehensweise geeinigt; in Kürze soll die Rahmenvereinbarung vorgestellt werden. In einem der wichtigsten Punkte - dem internationalen Preisvergleich - muss die Schiedsstelle entscheiden.

Zunächst wird in den Verhandlungen geprüft, wie groß der Zusatznutzen des jeweiligen Arzneimittels ist: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ordnet das Medikament in eine der Kategorien „erheblich“, „beträchtlich“, „gering“ oder „nicht quantifizierbar“ ein.

Außerdem werden vergleichbare Arzneimittel und die jeweiligen Jahrestherapiekosten herangezogen. Schließlich werden auch die Vergleichspreise im europäischen Ausland berücksichtigt - hier konnten sich Hersteller und Kassen nicht einigen, ob alle Mitgliedstaaten oder nur Länder mit vergleichbarem Preisniveau einfließen sollen. Noch im Dezember soll die Schiedsstelle in dieser kritischen Frage entscheiden.

Sechs Monate haben Hersteller und Kassen für die Verhandlungen Zeit; der Erstattungsbetrag gilt rückwirkend ab einem Jahr nach der Markteinführung. Arzneimittel, für die kein Zusatznutzen festgestellt wurde, wandern direkt ins Festbetragssystem.

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