Nichtraucherschutz

Hamburg: Raucherräume in Restaurants

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Das absolute Rauchverbot soll in Hamburger Gaststätten gelockert werden: In Restaurants mit mehr als 75 Quadratmetern sollen spezielle Raucherräume erlaubt werden. Die Neuregelung wurde mit parteiübergreifender Mehrheit beschlossenen. Sie war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die in Hamburg bisher geltenden Vorschriften in Hamburg für verfassungswidrig erklärt hatte.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) sagte: „Ich hätte ein klares absolutes Rauchverbot in Hamburg bevorzugt.“ In der Gastronomie werde es trotzdem „sehr schwierig und aufwendig werden, Raucherräume einzurichten“.

Außerhalb der Gastronomie gilt nach der neuen Regelung zum Passivraucherschutz ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen. In so genannten Eckkneipen bleiben die bisherigen Vorschriften unverändert. Dort kann geraucht werden, wenn keine zubereiteten Speisen angeboten werden und unter 18-Jährige die Lokale nicht besuchen dürfen.

 

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