Erste Eigeneinrichtung

Hamburg: KV eröffnet Kinderarztpraxis

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Berlin -

Mit der Kinderarztpraxis Grubesallee ergänzt seit Anfang des Jahres eine weitere pädiatrische Praxis das Versorgungsangebot in Hamburg-Rahlstedt. Sie ist die erste Eigeneinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die Praxis soll dazu beitragen, die herausfordernde Versorgungslage im Osten der Großstadt zu verbessern.

Seit Anfang 2024 ergänzt die Kinderarztpraxis Grubesallee die kinderärztliche Versorgung im Hamburger Osten Es handelt sich um die erste eigene pädiatrische Praxis – eine so genannte Eigeneinrichtung – der KV Hamburg.

Praxisergänzung im Hamburger Osten

Der Vorstandsvorsitzende der KV Hamburg, John Afful, erklärt: „Die Kinderarztpraxis Grubesallee ergänzt die pädiatrische Versorgung im Hamburger Osten; sie soll die umliegenden Kinderarztpraxen und die Notaufnahme des Kath. Kinderkrankenhauses Wilhelmstift entlasten sowie in der Region eine adäquate Versorgung für junge Patientinnen und Patienten gewährleisten.“ Es gebe fünf Behandlungsräume, damit mehrere angestellte Kinderärzt:innen gleichzeitig tätig sein können.

Dr. Claudia Haupt, die Vorsitzende des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt:innen in Hamburg, freut sich über das zusätzliche Angebot. „Gerade auch vor dem Hintergrund einer schwierigen regionalen Versorgungslage.“ Die zeitnahe Findung geeigneter Räumlichkeiten sei „ein großes Glück.“ „Die Kolleginnen und Kollegen in der Nähe sehen diese zusätzliche Praxis ebenfalls sehr positiv, zum einen weil sie akut Entlastung bringt, zum anderen weil sie einen nicht unerheblichen Baustein zur Verbesserung der pädiatrischen Versorgung in Hamburg darstellt.“

Eigeneinrichtung in der Großstadt?

Eigeneinrichtungen finden sich in der Regel in einer strukturschwachen Region. Nur in begründeten Ausnahmefällen können auch Städte eigene Einrichtungen zur unmittelbaren medizinischen Versorgung der Versicherten etablieren. Allerdings handelt es sich bei der Kinderarztpraxis Grubesallee „nicht um eine städtische Einrichtung, sondern um eine Eigeneinrichtung der KV Hamburg nach § 105 SGB V“, erklärt die KV. „Grund für die Etablierung ist gewesen, der schwierigen Versorgungslage im Hamburger Osten entgegenzuwirken und die umliegenden Kinderarztpraxen sowie die Notaufnahme des Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift zu entlasten. Es waren im Vorfeld auch andere Lösungen in Erwägung gezogen worden, die sich zeitnah aber nicht realisieren ließen.“

Der Vorteil für insbesondere junge Ärzt:innen ist, dass sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten können und nicht das wirtschaftliche Risiko einer eigenen Praxis tragen müssen.

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