Europarat

Härtere Strafen für Pillenfälscher APOTHEKE ADHOC, 25.10.2011 14:30 Uhr

Berlin - 

Der Europarat will mit einem internationalen Vertrag das Fälschen von Arzneimitteln als Straftat einstufen und somit härtere Strafen zulassen. Ab Freitag kann die „Medicrime“-Konvention von allen 47 Mitgliedstaaten der europäischen Organisation unterzeichnet werden. Aber auch Nicht-Mitglieder des Europarats können sich beteiligen.

Der Europarat kritisiert, dass Arzneimittelfälschungen in vielen Staaten noch nicht als Straftat eingestuft werden, obwohl Patienten durch inaktive oder giftige Substanzen, falsche Dosierungen und unhygienische Produktion gefährdet werden. In Deutschland ist für gewerbsmäßige Arzneimittelfälschung bereits heute eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorgesehen.

In den Industriestaaten machen gefälschte Arzneimittel laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen Anteil von weniger als 1 Prozent aus. In Entwicklungsländern hingegen gebe es kaum effiziente Kontrollmechanismen und zum Teil mehr Fälschungen als originale Arzneimittel.

Die „Medicrime“-Konvention tritt in Kraft, wenn mindestens fünf Staaten den Vertrag unterzeichnen, darunter drei Mitglieder des Europarats. Die Staaten können die völkerrechtliche Vereinbarung jederzeit kündigen oder einzelne Punkte ablehnen. Zum Europarat gehören neben den EU-Mitgliedern unter anderem die Schweiz, Norwegen, die Türkei und Russland. Die USA, Kanada, Mexiko, Japan und der Vatikan haben Beobachterstatus.