Härtere Strafen für Fälscher geplant Désirée Kietzmann, 28.04.2008 17:35 Uhr
Die Bundesregierung will die strafrechtlichen Vorkehrungen zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen erweitern. Ministerialdirigent Arnold Schreiber von Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sprach sich am Montag in Berlin für „Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die den Kampf gegen Arzneimittelfälschungen als Hauptaufgabe begreifen können“ aus. Im Rahmen der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) sei zudem vorgesehen, auch die Fälschung von Ausgangsmaterialien unter Strafe zu stellen.
„Arzneimittel zu fälschen ist finanziell attraktiv und war bisher häufig mit einem geringen Aufdeckungsrisiko verbunden“, sagte Schreiber. Gefälschte Arzneimittel träten bei der organisierten Kriminalität und bei der Finanzierung terroristischer Aktivitäten zunehmend an die Stelle des klassischen Drogenhandels. Dr. Frank Lippert vom Bundeskriminalamt (BKA) bestätigte, dass Fälscher im Bereich der Anabolika mit Rohstoffen im Wert von 100 Euro bis zu 10000 Euro Umsatz generieren könnten. Lippert verwies auf die zunehmende Bedeutung des Internets beim illegalen Handel.
Auch Schreiber sieht im Internet eine „Plattform“, auf der „ebenso mobil wie weitgehend unangefochten von nationalen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden operiert werden kann.“ Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG) in Bonn soll den Internethandel deshalb künftig beobachten und die gewonnenen Erkenntnisse den Bundes- und Landesbehörden zur Verfügung stellen. Die entscheiden dann über geeignete Vollzugs- und Aufklärungsmaßnahmen.
Schreiber schätzte die Gefahr, beim Bezug von Arzneimitteln über den geregelten Vertriebsweg an Fälschungen zu geraten, auf unter 1 Prozent. Nach Angaben des BKA sind in der legalen Vertriebskette seit 1996 nur 38 Fälle von gefälschten Arzneimitteln bekannt geworden. Schreibers Ansicht nach ist eine enge Zusammenarbeit der Industrie und der staatlichen Stellen eine notwendige Voraussetzung, um die Arzneimittelsicherheit künftig zu gewährleisten.
Das vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) vorgeschlagene Arzneimittelidentifizierungsystem sieht er als eine technische Maßnahme, die der Sicherheit des einzelnen Produkts als auch der Vertriebswege dient. Der Verband will alle Präparate mit einem individuellen Code versehen und dadurch fälschungssicher machen.