Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) will mit mehreren Einschränkungen die Energieversorgung im Winter sichern. Sein Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, dass Einzelhändler ihre Ladentüren nicht dauerhaft geöffnet haben sollen und beleuchtete Werbung nachts abgeschaltet wird.
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft, heißt es einleitend im Entwurf des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). In der Folge sei es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen von russischen Lieferanten nach Deutschland gekommen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass weitere Reduzierungen der Liefermengen drohen.
Obwohl Ende März die Frühwarnstufe und am 23. Juni die Alarmstufe beim Notfallplan Gas ausgerufen wurde, sind dem BMWK zufolge zusätzliche Energieeinsparmaßnahmen notwendig, „um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden“. Es sei eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen und Verbraucher:innen. Jede eingesparte Kilowattstunde helfe ein Stück weit aus der Abhängigkeit heraus.
Eine Regelung, die Apotheken betreffen könnte: „Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt und nur ausnahmsweise in Fällen gestattet, in denen das Offenhalten für die Funktion des Einganges als Notausgang oder Fluchtweg erforderlich ist.“ Allerdings dürften die wenigsten Apotheken im Winter versucht sein, ihre Automatiktür dauerhaft geöffnet zu halten.
Auch im BMWK ist man sich bewusst, dass die Wirkung dieser Regelung schwer abschätzbar ist. Grundsätzlich soll aber der Verlust von Heizwärme in Geschäftsräumen des Einzelhandels vorgebeugt werden. „Heizwärme kann in Fällen unkontrolliert entweichen, in denen Zugänge etwa zu Verkaufsräumen dauerhaft offengehalten werden, um Kunden im Vorbeigehen einen Blick in die Geschäftsräume und die Auslagen zu gewähren.“ Als Ausnahme des Verbots gilt, wenn der Eingang zugleich Notausgang oder Fluchtweg ist.
Der Betrieb beleuchteter Werbeanlagen soll von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten werden. Wiederum mit Ausnahme, „soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder durch oder aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung vorgeschrieben ist“. Ein leuchtendes Apotheken-A im Notdienst sollte also zulässig sein.
Der Stromverbrauch im von der Regelung hauptsächlich betroffenen Gewerbe-, Handel und Dienstleistungssektor betrug laut BMWK mit einem Anteil von 27 Prozent des Gesamtdeutschenverbrauchs rund 137 Terawattstunden im Jahr 2021. Davon entfielen 13 Prozent auf Beleuchtung, also rund 17.830 Gigawattstunden. Mit der Verdunkelung ließen sich bei geschätzten Energiekosten von 200 Euro je MWh etwa 60 Millionen Euro sparen.
Weitere Regelungen verbieten das Beleuchten von Denkmälern oder das Heizen von Privatpools. Die vorgesehenen Maßnahmen sind teilweise sehr detailliert: So wird die Höchsttemperatur für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden je nach Tätigkeit gradgenau geregelt.
Zwar sollen die Maßnahmen „einen Signal- und Vorbildeffekt“ haben und freiwillige Energiesparmaßnahmen nach sich ziehen. „Allein mit freiwilligen Maßnahmen und Selbstverpflichtungen zur Senkung der Energieverbräuche werden die kurzfristig notwendigen Einsparungen jedoch nicht realisiert, zudem kann nur durch rechtliche Vorgaben eine einheitliche Erbringung der Einsparungen sichergestellt werden“, heißt es in der Begründung.
Mit dieser und einer weiteren Verordnung über Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen will Habeck jährliche Einsparung von knapp 20 TWh Gas generieren. Das entspräche einer Verringerung des deutschen Gasverbrauchs um etwa 2 Prozent. Hinzukommen sollen weitere Einsparungen beim Stromverbrauch von mehr als 10 TWh.
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