Mit seiner Ankündigung, sich für einen Honorarerhöhung einzusetzen, hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vielen Apothekerinnen und Apothekern Hoffnung gemacht. Doch jetzt ist klar: Allzu viel wert ist das Versprechen offenbar nicht.
Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) liegt aktuell in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Allzu oft hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) deswegen in der Vergangenheit mit den Schultern gezuckt, wenn es um eine Erhöhung gebeten wurde.
Zwar hat Habeck zuletzt erklärt, sich intensiver mit den Anliegen der Apothekerschaft beschäftigt zu haben. Man werde jetzt das Packungshonorar erhöhen und auf die anderen beteiligten Häuser zugehen. Zwar erwarte er, dass es aufgrund der steigenden Gesundheitskosten noch Widerstand gebe. Aber sein Ressort jedenfalls sei dafür, schrieb Habeck an den Präsidenten der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Dr. Kai Christiansen.
Doch er hat offenbar gar nicht vor, das Versprechen selbst einzulösen: „Die Minister Lauterbach und Habeck haben sich darauf verständigt, dass die Arzneimittelpreisverordnung in die Zuständigkeit des BMG fallen soll“, teilt ein BMWK-Sprecher mit. Das wird allerdings noch dauern: „Voraussetzung dafür ist ein Gesetzgebungsverfahren.“ So schnell dürfen die Apotheken also nicht mit einer Anpassung rechnen.
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