Apothekenhonorar und Skonto-Urteil

Habeck hält sich raus

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Berlin -

Geht es um die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und die Apothekenvergütung, ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) federführend. Das stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klar.

Auf Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) brauchen die Apotheken nicht mehr zu hoffen, wenn es um die Anpassung des Apothekenhonorars geht – und auch beim Skonto-Urteil hält sich das BMWK raus und verweist auf Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

„Bundesminister Habeck und Bundesminister Lauterbach haben sich darauf verständigt, dass zukünftig das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für die Arzneimittelpreisverordnung und damit für die Apothekenvergütung federführend zuständig sein wird“, teilt ein Sprecher aus dem BMWK mit.

Er verweist auch auf die am 20. Dezember veröffentlichten Eckpunkte für die Apothekenstrukturreform, die auch die Apothekenhonorierung betreffen: „Im Rahmen dieser Reform werden dann auch grundsätzliche Anpassungsbedarfe der AMPreisV geprüft“, heißt es weiter.

Habeck hatte Einsatz zugesagt

Dabei hatte Habeck im vergangenen Sommer dem Präsidenten der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Dr. Kai Christiansen, zugesagt, sich intensiver mit den Anliegen der Apothekerschaft zu beschäftigen. Man werde das Packungshonorar erhöhen und auf die anderen beteiligten Häuser zugehen. Doch schon im Juni hieß es, dass die Zuständigkeit für das Apothekenhonorar in das Ressort von Lauterbach wechseln werde. Passiert ist seitdem nichts. Zudem ist dafür ein Gesetzgebungsverfahren nötig.

Im Herbst hatte stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Petra Nicolaisen, bei der Bundesregierung nachgefragt: „Plant die Bundesregierung der Forderung der Apothekerschaft nach einer Erhöhung des Packungshonorars, hinter die sich auch der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, stellt, nachzukommen und falls ja, wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu rechnen, falls nein, welche Gründe sprechen gegen solch eine Änderung?“ Vom Fixum war in der Antwort keine Rede.

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