Generika

GWQ: Rabattverträge funktionieren prima

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Berlin -

Rabattverträge über das gesamte Portfolio bestimmter Hersteller sind für Krankenkassen seit der AMG-Novelle tabu. Die Generikafirmen würden gerne auch noch Verträge über Altoriginale über die Patentlaufzeit hinaus verbieten lassen. Und lieb wäre ihnen zumindest bei Biosimilars auch eine Karenzzeit für zwei Jahre nach Markteinführung. Bei den Kassen sieht man all das naturgemäß anders. Der BKK-Dienstleister GWQ hat Argumente zusammengetragen, warum alles gut so ist wie es ist.

Zunächst einmal sind laut GWQ Rabattverträge mit Originalherstellern über die Patentlaufzeit hinaus nur dann unwirtschaftlich, wenn Kassen bei Vertragsabschluss handwerkliche Fehler begehen. Bei „intelligenten Verträgen“ sei eine Preissicherungsklausel eingebaut, so dass die Kondition nach Ablauf des Patentschutzes automatisch auf ein generisches Niveau anstiegen. Je nach Wirkstoff seien so nach Anfangsrabatten zwischen 25 bis 35 Prozent nach kurzem bis zu 70 Prozent des Original-Listenpreises drin.

Aus diesem Grund werde auch die Patentlaufzeit nicht künstlich verlängert, zumal meist die Hersteller selbst die Vereinbarungen wegen des gestiegenen Rabatts kündigten – immerhin gebe es für sie Möglichkeiten, den Preis auf absehbare Zeit über dem generischen Niveau zu halten. Trotzdem sei es sinnvoll, die Originatoren unter Vertrag zu haben, zumal Ärzte eine gewisse Zeit bräuchten, ehe sie Generika verordneten.

Gibt es dann keinen anderen Rabattvertrag beziehungsweise wird sogar aut-idem angekreuzt, sind laut GWQ für die Kassen trotz des höheren Preises wenigstens gewisse Einsparungen möglich.

 

Da Generika nach Markteinführung ohnehin noch vergleichsweise teuer seien, führten die Zusatzerlöse aus den Vereinbarungen mit dem Erstanbieter in der Gesamtsumme zu einer Entlastung.

Trotzdem wollen die Kassen natürlich möglichst schnell Rabattverträge über neue Generika abschließen, zumal sie sonst die vom Hersteller einseitig festgelegten Preise zahlen müssten. „Und diese, das zeigen die bei GWQ-Ausschreibungen erzielten Rabatte von meist über 80 Prozent, sind mit reichlich Spielraum nach oben kalkuliert“, heißt es in der Stellungnahme.

Eine Schonfrist über zwei Jahre nach Patentablauf würde insofern „die Wirkung des effektivsten Instruments zur Kostendämpfung der Arzneimittelausgaben der GKV“ entscheidend einschränken.

Eine Oligopolisierung durch Rabattverträge sieht man bei GWQ nicht. Zwar liege der Marktanteil der zehn größten Hersteller im Marktsegment mit Vertrag bei 74 Prozent nach Packungen. Doch 2008 habe diese Quote noch bei 85 Prozent gelegen. Alleine zwischen Dezember 2010 zu Dezember 2011 sei die Zahl der Firmen mit Zuschlag von 134 auf 163 gestiegen.

 

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