GVWG: Treuhand-Pflicht für Rechenzentren APOTHEKE ADHOC, 13.04.2021 14:02 Uhr
Die Regierungsfraktionen im Bundestag wollen Konsequenzen aus der AvP-Insolvenz ziehen: Union und SPD haben einen Änderungsantrag zum geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingebracht, mit dem Rechenzentren künftig verpflichtet werden sollen, offene Treuhandkonten einzurichten. Die Abda begrüßt den Vorstoß, auch wenn er die Kosten für die Apotheken erhöhen könnte.
Das GVWG ist ein klassisches Omnibusgesetz und soll in vielen Bereichen mehr Transparenz und Sicherheit ins Gesundheitswesen bringen. Neben der Verpflichtung von Ärzten zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung und erweiterten Informationsrechten der Krankenkassen gegenüber Versicherten enthält es auch einen Passus, der der AvP-Insolvenz Rechnung tragen soll.
Demnach soll § 300 SGB V erweitert werden. Bisher ist dort nur die Rede davon, dass Apotheken „zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen (…) Rechenzentren in Anspruch nehmen“ können. Dem Antrag der Regierungsfraktionen zufolge soll nun ein weiterer Nebensatz eingefügt werden, wonach die Rechenzentren die vereinnahmten Gelder, sofern sie zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, auf offenen Treuhandkonten hinterlegen müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Apotheken ihr Geld auch dann bekommen, wenn ein Rechenzentrum in die Zahlungsunfähigkeit rutscht.
Die Abda hat ausweislich ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf nichts dagegen einzuwenden. „Wir begrüßen, gerade auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen des letzten Jahres, die Absicht, die den öffentlichen Apotheken zustehenden Geldbeträge, die im Rahmen ihrer Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen (und anderen Kostenträgern) zwischenzeitlich auf Konten der nach §300 SGBV beauftragten Apothekenrechenzentren überwiesen werden, besser vor dem Risiko der Insolvenz des Rechenzentrums zu schützen“, heißt es darin. Die vorgesehene Gesetzesänderung ein ein geeigneter Weg, dieses Ziel zu erreichen, „auch wenn wir feststellen müssen, dass die Verpflichtung der Apothekenrechenzentren zur Nutzung offener Treuhandkonten die Finanzierungskosten der Apotheken voraussichtlich erhöhen wird“.