Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) soll die Zuständigkeit für Apotheken- und Großhandelszuschläge vom Wirtschaftsministerium (BMWK) ins Gesundheitsministerium (BMG) wechseln. Die Abda und der Großhandelsverband Phagro verzichteten jedoch auf eine Stellungnahme.
Eigentlich geht es im GVSG vor allem die Vergütung der Praxen. Doch daneben gibt es weitere Themen, die im Entwurf untergebracht wurden: Während die Gesundheitskioske (vorerst) aus der mittlerweile vierten Version gestrichen wurden, wurde die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) neu aufgenommen.
Doch bei der Abda hat man auf eine Stellungnahme verzichtet: „Die Abda hat zu dem Referentenentwurf nach Beteiligung der Mitgliedsorganisationen (Kammern und Verbände) keine Stellungnahme abgegeben. Es bestand aus fachlichen Gründen keine Veranlassung, sich zu den in diesem Zusammenhang angesprochenen Änderungen zu äußern“, so ein Sprecher.
Auch der Phagro hat sich einer Stellungnahme zum GVSG enthalten.
Beide Verbände haben allerdings noch im parlamentarischen Verfahren die Gelegenheit dazu.
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