Apothekenhonorar

Gutachter: Großhandelsrabatte streichen

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Berlin -

Das Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will nicht nur das Apothekenhonorar anpassen und massiv kürzen. Auch die Großhandelsmarge wurde ins Visier genommen. In der Zusammenfassung, die APOTHEKE ADHOC vorliegt, schlagen die Gutachter vor, die prozentuale Marge der Großhändler von 3,15 Prozent massiv zu kürzen. Das Fixum von derzeit 70 Cent müsse dagegen deutlich erhöht und von der Rabattierung ausgeschlossen werden. Rabatte sollen sich die Apotheken künftig im OTC- und Freiwahl-Sortiment holen.

Bei einer Reform der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) müsste aus Sicht der Gutachter von 2hm zunächst der Festzuschlag wieder festgeschrieben werden. Im Skonto-Prozess hatte der Bundesgerichtshof (BGH) unlängst entschieden, dass die Großhändler theoretisch ihre gesamte Marge für Rabatte an die Apotheken zur Verfügung stellen können. Der Großhandelsverband Phagro hatten umgehend eine gesetzliche Klarstellung gefordert, und auch 2hm sieht Bedarf: Der Gesetzeswortlaut sei im Sinne einer Rabattsperre zu präzisieren, damit das Fixum wieder seine Funktion als kostendeckender Zuschlag erfüllen könne.

Dazu reicht das Fixum aber auch in seiner heutigen Form laut Gutachten auch ohne Rabatte bei Weitem nicht aus. „Im Ergebnis ist der Festzuschlag des Großhandels deutlich zu erhöhen“, heißt es im Gutachten in der Fassung von Mitte November. Die überarbeitete Version ist noch nicht freigegeben. Konkret schlagen die Gutachter ein Fixum von 96 Cent pro Packung vor – und damit sogar mehr, als der Phagro im AMNOG-Verfahren gefordert hatte.

Auf einen Geldsegen dürfen sich aber auch die Großhändler nicht freuen: Aus Sicht der Gutachter ist der prozentuale Zuschlag „deutlich zu reduzieren“ – und zwar von derzeit 3,15 auf 0,54 Prozent. Denn der variable Teil sei kostenbasiert nicht zu begründen. Zur Finanzierung des Warenbestandes entstehen den Großhändlern demnach nur vergleichsweise geringe Kosten. Das wird in der Zusammenfassung nicht weiter ausgeführt.

Grundsätzlich wäre es aber die Empfehlung der Gutachter, dass sämtliche Kosten der Großhändler durch das Fixum gedeckt werden: „Maßnahmen des Wettbewerbs oder der Vorteile für Apotheken sind durch die Apotheken und den Großhandel als unternehmerische Entscheidungen zu treffen und nach Ansicht der Autoren nicht vom Kostenträger gegen zu finanzieren.“ Mit anderen Worten: Keine Rabatte mehr auf Rx.

Die Gutachter sind sich bewusst, dass die vorgeschlagene Reduktion des prozentualen Zuschlags der Großhändler die Apotheken unmittelbar trifft, da zumindest ein Teil der Marge an diese weitergegeben wird. Um welche Summe es sich dabei genau handelt, können die Gutachter naturgemäß nicht genau wissen. Schließlich werden die Konditionen in aller Regel individuell vereinbart.

Generell sei aber davon auszugehen, dass von den Rabatten vor allem wirtschaftlich starke Apotheken profitiert hätten und weniger die kleinen, schlussfolgern die Gutachter. „Vor dem Hintergrund der als kostendeckend berechneten Apothekenvergütung gibt es im Bereich der rezeptpflichtigen Arzneimittel keinen grundsätzlichen Bedarf der Apotheken an Rabatten. Die Verhandlungen müssen sich im Wesentlichen auf den Non-Rx-Bereich beschränken“, so die Empfehlung.

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