Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat immer noch keinen Termin für die Veröffentlichung des in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Apothekenhonorar festgesetzt. „Es gibt dazu nichts Neues“, sagte eine Sprecherin der geschäftsführenden Ministerin Brigitte Zypries (SPD). Inzwischen sorgt das Versteckspiel auch bei Bundestagsabgeordneten für Ärger. In einem Brief fordert die grüne Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche, die Karten auf den Tisch zu legen: „Die Veröffentlichung ist längst überfällig.“
Seit Oktober vergangenen Jahres werde darüber diskutiert, „wie wir die Apotheke Vor-Ort erhalten können“, so Schulz-Asche. Das Gutachten, das für Herbst diesen Jahres angekündigt gewesen sei, könne Sachlichkeit in die Debatte bringen. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Rx-Preisbindung sei die Frage der Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und damit auch der künftigen Gestaltung der Arzneimittelpreisverordnung von zentraler Bedeutung. Das vom BMWi in Auftrag gegebene Gutachten untersuche erstmalig die Auswirkung der bestehenden Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auf die Einkommen der Apotheken.
„Damit Apotheker, Patientinnen und Patienten, deren Interessenvertretungen, die weitere Zivilgesellschaft und nicht zuletzt das Parlament sich fundiert mit der Frage der Honorargestaltung auseinandersetzen können, ist die Veröffentlichung des Gutachtens unabdingbar“, so Schulz-Asche: „Der jetzige Zustand, dass lediglich einzelne Informationen und diese auch nur gerüchteweise an die Öffentlichkeit gelangen, ist für alle Beteiligten unhaltbar.“ Nachdem die für Herbst diesen Jahres geplante Veröffentlichung ergebnislos verstrichen sei, „bitte ich Sie nun, eine zeitnahe Veröffentlichung zu erwirken und uns einen Zeithorizont für diese Veröffentlichung zu nennen“.
Zuletzt hatten Spekulationen die Runde gemacht, dass das von 2hm Consulting erstellte Gutachten aus parteitaktischen Überlegungen zurückgehalten werde, weil eine Veröffentlichung nicht in die fragile Lage zur Regierungsbildung passe. Dem Vernehmen nach liegt das mit dem Statistischen Bundesamt (Destatis) abgestimmte Gutachten vor. Bei einem Treffen der Staatssekretäre aus dem BMWi, dem Bundesfinanz- und Bundesgesundheitsministerium konnte man sich aber nicht einigen, ob das Gutachten veröffentlicht werden soll.
Zuletzt waren jedoch Details aus dem Gutachten durchgesickert. Danach ist das derzeitige Apothekenhonorar nach Ansicht der Gutachter weder angemessen noch geeignet, die flächendeckende Versorgung zu sichern. Wie die Frankfurter Rundschau (FR) berichtete, kommen die Autoren außerdem zu dem Schluss, dass ein Rx-Versandverbot nicht mit finanziellen Argumenten zu rechtfertigen ist.
Laut FR-Bericht wurden für die Studie die Einkommen der Apotheker mit denen eines leitenden Klinikapothekers verglichen, der demnach im Jahr knapp 100.000 Euro brutto verdient. Rund 8400 Apotheker hätten bei gleicher Arbeitszeit zum Teil wesentlich höhere Einkommen, heißt es: Zu den Spitzenverdienern gehörten Apotheker in großen Ballungszentren und Zyto-Apotheken. Ihnen werden laut FR in der Summe 892 Millionen Euro beziehungsweise 233 Millionen Euro mehr zugewiesen.
5300 Apotheker im Umkreis von Ballungszentren und 2300 Apotheker auf dem flachen Land verdienten dagegen teilweise deutlich weniger als der Leiter einer Krankenhausapotheke; einige hätten sogar wirtschaftliche Probleme. Die Daten wurden laut Bericht aus der repräsentative Umfrage gewonnen.
Das Apothekenhonorar steht nach Ansicht der Experten in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Arbeitsaufwand. Für Rezepturen sowie für Notdienste bekommen die Apotheken dagegen zu wenig. Die Gutachter plädieren für eine Reform, die den tatsächlichen Aufwand stärker berücksichtigt. Damit allein könne jedoch laut Analyse den unrentablen Apotheken auf dem Land nicht geholfen werden, schreibt die FR. Anders als von der Union und ABDA angegeben, nützte auch ein Rx-Versandverbot nichts: „Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind weder durch das Verbot des Versandhandels noch durch die allgemeine Vergütung [...] zu beheben“, zitiert die Zeitung es in der Studie. Vorgeschlagen werden laut FR Zuschläge für Apotheken, die für die Versorgung der Patienten wichtig sind: „Empfohlen wird, für die flächendeckende Versorgung relevante Apotheken zu identifizieren und dann gezielt zu unterstützen.“
In einer Leistungstabelle aus dem Gutachten, die APOTHEKE ADHOC bekannt ist, finden sich fünf Positionen zur Apothekerhonorierung: Fixhonorar, variables Honorar, Nacht- und Notdienst, BtM-Vergütung und Rezeptur. Für jede Position haben die Gutachter einen „kostendeckenden“ Wert errechnet und ins Verhältnis zu den aktuellen Zahlen gesetzt. Unter dem Strich kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass knapp 1 Milliarde Euro pro Jahr zu viel von den Kassen an die Apotheker geflossen sind.
Beim Fixhonorar von derzeit 8,35 Euro kommen die Gutachter zu folgendem Bild: Kostendeckend wäre ein Gesamtbetrag von 3,44 Milliarden Euro. Derzeit erhalten die Apotheker von den Kassen aber 5,241 Milliarden Euro. Der Kassenabschlag in Höhe von 1,77 Euro pro Packung ist dabei noch nicht berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine „Überzahlung“ von 1,89 Milliarden Euro. Rechnet man diesen Wert auf das Packungsfixhonorar um, müsste dieser Betrag von derzeit 8,35 Euro auf 5,33 Euro sinken. Das wäre ein Minus von 36 Prozent.
APOTHEKE ADHOC Debatte