Steigende Kosten und unvergüteter Mehraufwand

Gutachten: Faires Fixum bei 14 Euro Lilith Teusch, 25.09.2024 07:58 Uhr

Allein um Kostensteigerungen und Inflation auszugleichen, müsste das Fixum nach einem Gutachten bei rund 12 Euro liegen – damit wäre aber der Mehraufwand durch neue Aufgaben nicht kompensiert. Foto: Pixabay
Berlin - 

Mit seinem Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine schrittweise Erhöhung des Apothekenfixums auf 9 Euro – wobei im Gegenzug die prozentuale Marge gekürzt werden soll. Die Abda war allerdings mit einer Anhebung auf 12 Euro ins Rennen gegangen, Professor Dr. Andreas Kaapke und Nina Kleber-Herbel gehen noch weiter: Ein im Auftrag der Freien Apothekerschaft (FA) erstelltes Gutachten zeigt, dass der Festbetrag pro Packung bei 14,14 Euro liegen müsste.

Trotz steigender Umsätze können die Apotheken laut Gutachten weniger Rohertrag erwirtschaften. Dies sei vor allem auf steigende Kosten zurückzuführen: Bei den Ausgaben für Personal, Software und Lager gerieten die Apotheken zunehmend unter finanziellen Druck. Seit 2004 seien die Tariflöhne deutlich gestiegen, zudem müssten die meisten Apotheken aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels und der daraus resultierenden Konkurrenz ohnehin über Tarif zahlen. Dennoch könnten die Apotheken aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht mit den Gehältern in der Industrie mithalten.

„Die Aufgaben, die von Apotheken übernommen werden, haben sich seit 2004 erheblich erweitert. Da sich die Vergütung auf die Anzahl der abgegebenen Packungen bezieht, ist folgerichtig damit der Aufwand pro abgegebener Packungseinheit gestiegen“, erklären die Autoren. Diverse Gesetze seit 2004 hätten zusätzlichen Aufwand geschaffen, der zu Einsparungen bei den Krankenkassen und Beitragssenkungen und damit zu Entlastungen im Gesundheitswesen führten, aber zu Lasten der Apotheken gingen, heißt es in dem Gutachten.

Zum Beispiel hätten Rabattverträge und Lieferengpässe den Beratungsaufwand der Apotheken erhöht. Ende 2022 habe es 39.000 kassenspezifische Rabattverträge gegeben. Jede durch die Verträge induzierte Medikamentenumstellung müsse dem Patienten gegenüber erklärt werden. Insbesondere Lieferengpässe nähmen einen enormen Raum ein, der durch eine Vergütung von gerade einmal 50 Cent nicht annähernd kompensiert werde. Zudem hätten sich die Anforderungen an Betriebsabläufe erhöht, zum Beispiel an die Lagerhaltung und Lagermanagement.

Inflationsausgleich und Vergütung des Mehraufwands

Da sich die Aufgaben der Apotheker erweitert hätten und die Vergütung an die Anzahl der abgegebenen Packungen gekoppelt sei, sei der Aufwand pro abgegebener Packungseinheit logischerweise gestiegen, folgern die Autoren. Dadurch würden im gleichen Zeitraum weniger statt mehr Packungen abgegeben. Der Rückgang der Zahl der Apotheken könnte fälschlicherweise als Lösung angesehen werden, um die geringe Vergütung durch mehr abgegebene Packungen pro Apotheke auszugleichen – tatsächlich würde aber die ohnehin steigende Arbeitsbelastung weiter erhöht und langfristig ein Ausbluten des Systems herbeigeführt.

Um die allgemeine Preissteigerung und den Inflationsverlust seit 2004 auszugleichen, hätte der Festbetrag bis 2023 auf 11,78 Euro steigen müssen, rechnen die Autoren vor. Damit liegt der Wert in der Nähe der von den Verbänden geforderten 12 Euro. Wollte man aber auch die zusätzlichen Aufgaben der Apotheken angemessen vergüten, wäre ein weiterer Aufschlag von 20 Prozent notwendig. Dies entspräche einem Fixum von 14,14 Euro pro verschriebener Packung – 5,14 Euro mehr, als Lauterbach im ApoRG vorsieht.