Satzungsleistungen

Patienten kennen OTC-Erstattung nicht

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Berlin -

Zahlreiche Kassen übernehmen mittlerweile die Kosten für bestimmte vom Arzt verordnete OTC-Medikamente. „Report Mainz“ hatte Anfang der Woche die Homöopathie-Lobby als verantwortlich für diese Entwicklung ausgemacht. Doch wie eine Umfrage der Marktforschungs- und Beratungsfirma Yougov ergeben hat, wissen viele Kassenpatienten gar nicht, dass sie sich die Kosten erstatten lassen können.

93 Prozent der Verbraucher haben demnach noch nie von der Möglichkeit gehört, sich die Kosten für Homöopathika oder Phytopharmaka als Satzungsleistung von ihrer Kasse erstatten lassen zu können. Sieben von zehn Deutschen sind laut Yougov der Ansicht, dass die Kosten für OTC-Medikamente bei Einreichung bei der Krankenkasse sowieso nicht erstattet werden. 37 Prozent wäre der Aufwand zu groß, das Rezept bei der Krankenkasse einzureichen.

Den Zweck des Grünen Rezepts kennen dagegen die Verbraucher: 63 Prozent sind der Ansicht, dass es als Merkhilfe für den Patienten dient und 75 Prozent sehen darin eine Unterstützung des Apothekers, der aufgrund des Grünen Rezepts weiß, welches Medikament nach ärztlicher Auffassung dem Patienten am besten hilft. Mehr als 1000 Personen wurden befragt.

Bei einer anderen Yougov-Studie hatten nur 6 Prozent der 3064 Befragten angegeben, das Grüne Rezept sei beim Kauf von OTC-Medikamenten von „extrem wichtiger Bedeutung“. Damit ist das Grüne Rezept im Ranking auf dem vorletzten Platz. Den letzten Platz belegt mit 3 Prozent eine ansprechende Verpackung.

„Die Ergebnisse verdeutlichen den eher nachrangigen Stellenwert des Grünen Rezepts für den Patienten“, kommentiert Projektleiterin Dr. Ella Jurowskaja. „Hier wird der Handlungsbedarf für die Akteure deutlich, insbesondere da das Grüne Rezept ein wichtiger Kommunikationskanal für die Pharmaindustrie ist. Insbesondere für OTC-Hersteller bietet dies einen idealen Ansatz zur Kommunikation.“

Seit Juli findet sich auf den Vordrucken der Hinweis: „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Der alte Hinweis, das Rezept könne nicht zur Erstattung eingereicht werden, wurde dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung gestrichen.

Laut Deutschem Apothekerverband (DAV) erstatten etwa 70 von 123 Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für OTC-Medikamente. Die jährlichen Obergrenzen variieren zwischen 50 und 400 Euro; bei einigen Kassen gibt es eine Selbstbeteiligung. Laut DAV liegt der Anteil nach Absatz bei 10 Prozent: Von den 481 Millionen Packungen, die im Jahr 2014 in Apotheken abgeben wurden, waren 48 Millionen auf einem Grünen Rezept von einem Arzt empfohlen worden.

Laut IMS Health laufen 29 Prozent aller verordneten OTC-Medikamente über das Grüne Rezept, der Rest über Kassen- und Privatrezept. Bezogen auf alle Verordnungen liegt der Anteil bei 6 Prozent. Insgesamt gab es in den zwölf Monaten bis Ende März 43 Millionen Verordnungen auf Grünem Rezept.

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