Bundesrat

Grünes Licht für Verbot von Rx-Boni Benjamin Rohrer, 30.03.2012 14:03 Uhr

Berlin - 

Das Plenum des Bundesrates hat heute im ersten Durchgang die AMG-Novelle durchgewunken. Für Apotheker dürfte insbesondere das Rx-Rabattverbot für ausländische Versandapotheken interessant sein. Die Länder sprechen sich zudem für eine neue Definition des Begriffs „Apotheker“ in der Bundesapothekerordnung (BAO) aus. Einige der Beschlüsse dürften auch die Pharmaindustrie erfreuen. Keine Mehrheit gab es aber für eine zweijährige Schonfrist für Rabattverträge und für die Vertraulichkeit von ausgehandelten Arzneimittelpreisen.

 

Apotheker, die Heime ohne Vertrag versorgen, müssen künftig mit Bußgeldern rechnen. Eine entsprechende Änderung des Apothekengesetzes (ApoG) hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates eingebracht. Außerdem muss der Wechsel der Apothekenleitung den Behörden „unverzüglich“ gemeldet werden, sobald einem Leiter gekündigt wird.

Weiterhin sollen Apotheken Großhandelstätigkeiten künftig nicht mehr in den Betriebsräumen durchführen dürfen. Hersteller und Großhändler sollen bei drohenden Lieferengpässen in die Pflicht genommen werden, unter anderem sollen Behörden die vorrangige Belieferung bestimmter Apotheken bestimmen können. Allerdings haben die Bundesländer heute beschlossen, dass ein solcher „Versorgungsmangel“ noch genauer präzisiert werden muss.

Das von der Regierung ursprünglich anvisierte Register für Drogerien und Einzelhändler, die freiverkäufliche Arzneimittel versenden, war schon im Gesundheitsausschuss auf Widerstand gestoßen. Das Plenum bestätigte heute die Streichung.

 

 

Im Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht sollen Hersteller, Apotheker und Ärzte weiterhin mitentscheiden dürfen, ob Präparate verschreibungspflichtig oder apothekenpflichtig sind. Die Regierung wollte im ersten Entwurf der AMG-Novelle ausschließlich medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaftlern Stimmrechte verleihen. Die Gesundheitsexperten sprachen sich dagegen aus, das Plenum stimmte der Änderung nun zu.

In einer grundsätzlichen Empfehlung hatten die Gesundheitsexperten dem Plenum auf den Weg gegeben, eine Überprüfung des Zwangsrabatts für Hersteller auf den Weg zu bringen. Das Plenum folgte dieser Empfehlung.

Ein nachgereichter Antrag, demzufolge alle ausgehandelten Arzneimittelpreise vertraulich behandelt werden sollen, fand keine Mehrheit. Die Gesundheitsexperten hatten zudem gefordert, dass Pharmaunternehmen erst zwei Jahre nach Ablauf des Patentschutzes einen Rabattvertrag abschließen dürfen. Das Plenum ließ diesen Passus streichen.