Zugaben

Grüne: Rx-Boni = Apotheken Umschau

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Berlin -

Apotheken sollten aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel kleinere Wertgutscheine abgeben dürfen. Die Fraktion kritisierte bei der Anhörung zur AMG-Novelle das Vorhaben der Regierungskoalition, Rx-Boni komplett zu verbieten.

Union und FDP hatten einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem auch die Abgabe „geringwertiger Kleinigkeiten“ bei der Einlösung von Rezepten verboten werden soll. Die Begrenzung der Zuwendungen und Werbegaben sei nicht überzeugend, so die Grünen. Neue Methoden der Kundenbindung hätten nicht weniger Berechtigung als die traditionellen „wie Taschentücher oder die Apothekenumschau“.

Die Regierungsfraktionen sehen in den Gutscheinen dagegen einen Verstoß gegen die Preisbindung, der mit Barrabatten gleichzusetzen sei: Eine Differenzierung zwischen diesen beiden Formen von Rabatten sei sachlich nicht gerechtfertigt. „Der Verbraucher soll in keinem Fall durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben unsachlich beeinflusst werden“, so Union und FDP.

Die geplante Verschärfung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) gilt nur für „geringwertige Kleinigkeiten“. Vom Bonusverbot ausgenommen bleiben damit explizit Kundenzeitschriften sowie handelsübliche Waren – also etwa Taschentücher. Die Abgabe sollte allerdings nicht an das Einlösen von Rezepten gekoppelt sein.

Eine Unterscheidung zwischen der Abgabe von Gutscheinen und sonstigen Zugaben ist aus Sicht des Arzneimittelrechtlers Professor Dr. Elmar Mand durchaus schlüssig: „Der wirtschaftliche Wert von Geldgutscheinen ist größer als der von Zeitschriften.“

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