Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will die medizinische Verwendung von Cannabis erleichtern. Strafverfahren wegen Cannabisbesitz soll einem Antrag im Bundestag zufolge bei soĺchen Personen eingestellt werden, die die Droge aufgrund einer ärztlichen Empfehlung einnehmen. Zusätzlich fordern die Grünen, dass Fertigarzneimittel mit standardisiertem Cannabisextrakt zur Therapie zugelassen werden sollen.
Seit 1998 ist es möglich, den Cannabis-Wirkstoff Dronabinol (Tetrahydrocannabinol - THC) auf einem Betäubungsmittelrezept zu verordnen, zum Beispiel zur Appetitanregung bei Aids- oder Krebspatienten. Das es aber keine Zulassung in Deutschland gibt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Therapie nicht. Sollen Patienten nicht mit THC, sondern mit einem Cannabisextrakt behandelt werden, muss dafür bei der Bundesopiumstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
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